Bundesstadt Bonn, Zentren- und Fördermanagement - Innere Stadt Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2022-6098
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Zentren- und Fördermanagement - Innere Stadt Bonn
Zentren- und Fördermanagement zur Stärkung der Bonner Innenstadt als attraktives A-Zentrum sowie zur Begleitung der baulichen Realisierung und Umsetzung des Masterplans "Innere Stadt Bonn 2.0"
Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt Berliner Platz 2 53111 Bonn Die ausgeschriebene Leistung zur Durchführung des Zentrenmanagements ist grundsätzlich vor Ort in der Inneren Stadt Bonn im Baukulturpavillon an der Grünfläche Budapester Straße an 2-3 Tagen pro Woche (je nach Projektphase und Bedarf) zu erbringen (Mindestanforderung).
Erwartet wird ebenfalls, dass aufsuchende Vor-Ort-Tätigkeiten zur Akquirierung und Beteiligung der Öffentlichkeit, der Gewerbetreibenden, der Innenstadtakteure sowie der Wohnbevölkerung regelmäßig wahrgenommen werden.
Im Rahmen des Zentren- und Fördermanagements sind die folgenden Aufgaben zu erbringen:
Zentrenmanagement
Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen liegt auf dem Zentrenmanagement; die Vergabestelle geht vorläufig davon aus, dass dieses ca. 80 % der Gesamtleistungen ausmachen wird. Dieses umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- Tätigkeit als direkte Ansprechpartner vor Ort im A-Zentrum Bonner City (Nähe Fußgängerzone) mit besonderem Fokus auf den Zielgruppen der dort lebenden Wohnbevölkerung, den tätigen gewerblichen und freiberuflichen Unternehmen und Einrichtungen, den Immobilieneigentümer*innen sowie des city-marketing bonn e.V.
- Intensive Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit zu den Projekten des Masterplans sowie Erstellung von eigenen Produkten.
- Durchführung von Informationsveranstaltungen, Workshops und Einzelberatungen sowie runden Thementischen, sowie Planung und Organisation von Aktionen zum jährlichen Tag der Städtebauförderung.
- Zusätzliche Aktivierung und Beratung der lokalen Agierenden, insbesondere aus den Bereichen Einzelhandel/Gastronomie/Kultur/freie Berufe/sonstige Dienstleistungen.
- Begleitung von Initiativen und Aktionen, welche die Bonner City lebendig, klimaresilient und multifunktional gestalten wollen.
- Aufsuchende Zusammenarbeit mit bestehenden lokalen Netzwerken, Vernetzung der Agierenden untereinander, Teilnahme an regelmäßigen Terminen wie Arbeitskreisen und Vernetzungstreffen.
- Moderation zwischen Immobilienwirtschaft, Einzelhandel und Gastronomie, Kreativwirtschaft etc., insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Einzelhandel vor Ort.
- Maßnahmen zum Abmildern von coronabedingten Auswirkungen auf die Innenstadt.
- Schaffung einer guten Wahrnehmbarkeit des Zentrenmanagements auch online durch u.a. Aufbau und Pflege einer Homepage sowie Präsenz in den sozialen Medien.
- Aufbau und Betreuung der drei Verfügungsfonds
- Klima und Modernisierung,
- Einzelhandel,
- Wohnen und Zusammenleben,
einschließlich insbesondere Mitarbeit an der Erarbeitung der Vergaberichtlinien, Koordination und Organisation der Verfügungsfondsgremien sowie des Antragsverfahrens inkl. Prüfung.
Fördermanagement
Weiterhin sind Leistungen zur Durchführung einer Prozesssteuerung im Bereich Fördermanagement zu erbringen. Die Vergabestelle geht vorläufig davon aus, dass diese ca. 20 % der Gesamtleistungen ausmachen werden. Diese stellen sich wie folgt dar:
- Mitwirkung bei der Erstellung der jährlichen Projekt- und Förderanträge sowie von Änderungs- bzw. Umwidmungsanträgen.
- Mitwirkung bei der Erstellung der jährlichen Kosten- und Finanzierungsübersichten.
- Unterstützung bei Ausschreibungen/Vergaben/Controlling/Rechnungsprüfung.
- Mitwirkung bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen.
- Unterstützung bei der Vorbereitung politischer Beschlüsse.
- Berichterstattung zur Maßnahmenumsetzung gegenüber der Lenkungsgruppe und politischen Gremien und Ausschüssen.
- Beratung zum zeitlichen Umsetzungsmanagement.
- Unterstützung bei Förderanträgen zu weiteren Förderzugängen.
- Unterstützung bei der Qualitätssicherung.
Einzelheiten zu den Leistungsbausteinen und deren Umfang stehen im weiteren Verfahren ggf. noch zur Verhandlung und Präzisierung offen.
Die Vergabestelle erwartet zwingend einen Schlüssel von mindestens 1,5 Personalstellen (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Stadtberatung Dr. Sven Fries
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadtberatung.info/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYWV3XV74M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de