Vergabe von Transport- und Verwertungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_OAK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ostalbkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Transport- und Verwertungsleistungen
Der Ostalbkreis ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 20 KrWG und verfolgt im Rahmen seines Abfallwirtschaftskonzepts die stoffstromorientierte Ressourcenschonung. Das Ziel ist hierbei, der Bevölkerung eine entstehungsortsnahe, sichere, bürgerfreundliche und nachhaltige Abfallwirtschaft mit stabilen Gebühren
anzubieten.
Der Ostalbkreis schreibt die Containergestellung, Übernahme, Transport und Verwertung bzw. Entsorgung von
Abfällen und Problemstoffen in 6 Losen neu aus.
Containergestellung, Übernahme, Transport, Konditionierung und Verwertung von Altpapier von den Wertstoffhöfen bzw. Wertstoffzentren
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen:
- die zur Erfassung des Altpapiers erforderlichen Container auf den durch den Auftraggeber angegebenen Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren im Ostalbkreis in einer von diesem genannten Anzahl zu stellen;
- die aufgestellten Container von den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren im Ostalbkreis mit geeigneten Fahrzeugen auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von Randzeiten von 15 Minuten vor oder nach den Öffnungszeiten der jeweiligen Wertstoffhöfe bzw. Wertstoffzentren abzuholen (ggf. im Tausch "voll gegen leer");
- die auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren des Ostalbkreises erfassten Altpapiermengen soweit erforderlich in geeigneten Anlagen zu konditionieren bzw. zu sortieren sowie abschließend einer geordneten, schadlosen Verwertung bzw. Vermarktung zuzuführen.
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2026.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2027.
3. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2028.
4. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2029.
5. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2028 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2030.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
a) 1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht berücksichtigt.
b) 2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
c) 3. Stufe:
Schließlich wird je Los für den Fall, dass mehr als fünf Teilnahmeanträge eingehen, anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien (gemäß Ziffer 2.12 des Bewerbermemorandums) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Dienstleistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Auswahlkriterien:
Bewertung der Anzahl und Größe der vorhandenen Übernahme- und Transportkapazitäten anhand der Gesamt-Transportkapazität in m³ (max. 500 Punkte; 0,5 Punkte pro m³ Transportkapazität)
Containergestellung, Übernahme, Transport und Verwertung von Schrott
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen:
- die zur Erfassung von Schrott erforderlichen Container auf den durch den Auftraggeber angegebenen Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren im Ostalbkreis in einer von diesem genannten Anzahl zu stellen;
- die aufgestellten Container von den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren im Ostalbkreis mit geeigneten Fahrzeugen auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von Randzeiten von 15 Minuten vor oder nach den Öffnungszeiten der jeweiligen Wertstoffhöfe bzw. Wertstoffzentren abzuholen (ggf. im Tausch "voll gegen leer");
- den Schrott aus der haushaltsnahen Sammlung innerhalb der vergabegegenständlichen Abholzeiträume von den durch den Auftraggeber angegebenen Übergabestellen mit geeigneten Fahrzeugen abzuholen;
- den auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren des Ostalbkreises erfassten Schrott sowie den von den Übergabestellen übernommenen Schrott aus der haushaltsnahen Sammlung einer geordneten, schadlosen Verwertung bzw. Vermarktung zuzuführen.
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2026.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2027.
3. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2028.
4. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2029.
5. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2028 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2030.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
a) 1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht berücksichtigt.
b) 2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
c) 3. Stufe:
Schließlich wird je Los für den Fall, dass mehr als fünf Teilnahmeanträge eingehen, anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien (gemäß Ziffer 2.12 des Bewerbermemorandums) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Dienstleistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Auswahlkriterien:
Bewertung der Anzahl und Größe der vorhandenen Übernahme- und Transportkapazitäten anhand der Gesamt-Transportkapazität in m³ (max. 500 Punkte; 0,5 Punkte pro m³ Transportkapazität)
Containergestellung, Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen:
- die zur Erfassung von Elektro-/Elektronikgeräte der jeweiligen E-Schrott-Gruppen erforderlichen Container auf den durch den Auftraggeber angegebenen Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren im Ostalbkreis in einer von diesem genannten Anzahl zu stellen;
- die aufgestellten Container für Elektro-/Elektronikgeräte der Sammelgruppe 1 von den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren im Ostalbkreis mit geeigneten Fahrzeugen auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von Randzeiten von 15 Minuten vor oder nach den Öffnungszeiten der jeweiligen Wertstoffhöfe bzw. Wertstoffzentren abzuholen (ggf. im Tausch "voll gegen leer") und zu mindestens einer durch den Auftraggeber angegebenen zentralen Übergabestelle zu transportieren;
- die aufgestellten Container für Elektro-/Elektronikgeräte der Sammelgruppen 2, 4 und 5 von den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren im Ostalbkreis mit geeigneten Fahrzeugen auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von Randzeiten von 15 Minuten vor oder nach den Öffnungszeiten der jeweiligen Wertstoffhöfe bzw. Wertstoffzentren abzuholen (ggf. im Tausch "voll gegen leer") und jeweils zu einer Erstverwertungsanlage des Auftragnehmers pro Sammelgruppe zu transportieren;
- die Elektro-/Elektronikgeräte der jeweiligen E-Schrott-Gruppen aus der haushaltsnahen Sammlung innerhalb der vergabegegenständlichen Abholzeiträume von den durch den Auftraggeber angegebenen Übergabestellen mit geeigneten Fahrzeugen abzuholen;
- die auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren des Ostalbkreises erfassten Elektro-/Elektronikgeräte sowie die von den Übergabestellen übernommenen Elektro-/Elektronikgeräte aus der haushaltsnahen Sammlung entsprechend der jeweiligen Sammelgruppe einer geordneten, schadlosen Verwertung bzw. Vermarktung zuzuführen.
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2026.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2027.
3. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2028.
4. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2029.
5. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2028 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2030.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
a) 1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht berücksichtigt.
b) 2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
c) 3. Stufe:
Schließlich wird je Los für den Fall, dass mehr als fünf Teilnahmeanträge eingehen, anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien (gemäß Ziffer 2.12 des Bewerbermemorandums) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Dienstleistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Auswahlkriterien:
Bewertung der Anzahl und Größe der vorhandenen Übernahme- und Transportkapazitäten anhand der Gesamt-Transportkapazität in m³ (max. 500 Punkte; 0,5 Punkte pro m³ Transportkapazität)
Übernahme, Transport und Entsorgung von Problemstoffen
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen:
- die Problemstoffe von den durch den Auftraggeber angegebenen Zwischenlagern mit für diese Zwecke geeigneten und zugelassenen Spezialfahrzeugen auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von Randzeiten von 15 Minuten vor oder nach den Öffnungszeiten des jeweiligen Zwischenlagers abzuholen;
- die auf den Zwischenlagern erfassten Problemstoffe nach Möglichkeit einer dem Stand der Technik entsprechenden bzw. geordneten und umweltverträglichen Entsorgung zuzuführen.
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2026.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2027.
3. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2028.
4. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2029.
5. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2028 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2030.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
a) 1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht berücksichtigt.
b) 2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
c) 3. Stufe:
Schließlich wird je Los für den Fall, dass mehr als fünf Teilnahmeanträge eingehen, anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien (gemäß Ziffer 2.12 des Bewerbermemorandums) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Dienstleistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Auswahlkriterien:
Bewertung der Anzahl und Größe der vorhandenen Übernahme- und Transportkapazitäten anhand der Gesamt-Transportkapazität in m³ (max. 500 Punkte; 5 Punkte pro m³ Transportkapazität)
Containergestellung, Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen:
- die zur Erfassung von Altholz erforderlichen Container auf den durch den Auftraggeber angegebenen Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren im Ostalbkreis in einer von diesem genannten Anzahl zu stellen;
- die aufgestellten Container von den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren im Ostalbkreis mit geeigneten Fahrzeugen auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von Randzeiten von 15 Minuten vor oder nach den Öffnungszeiten der jeweiligen Wertstoffhöfe bzw. Wertstoffzentren abzuholen (ggf. im Tausch "voll gegen leer");
- das Altholz aus der haushaltsnahen Sammlung innerhalb der vergabegegenständlichen Abholzeiträume von den durch den Auftraggeber angegebenen Übergabestellen mit geeigneten Fahrzeugen abzuholen;
- das auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren des Ostalbkreises erfasste sowie von den Übergabestellen übernommene Altholz aus der haushaltsnahen Sammlung einer geordneten, schadlosen Verwertung zuzuführen.
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2026.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2027.
3. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2028.
4. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2029.
5. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2028 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2030.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
a) 1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht berücksichtigt.
b) 2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
c) 3. Stufe:
Schließlich wird je Los für den Fall, dass mehr als fünf Teilnahmeanträge eingehen, anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien (gemäß Ziffer 2.12 des Bewerbermemorandums) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Dienstleistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Auswahlkriterien:
Bewertung der Anzahl und Größe der vorhandenen Übernahme- und Transportkapazitäten anhand der Gesamt-Transportkapazität in m³ (max. 500 Punkte; 0,5 Punkte pro m³ Transportkapazität)
Containergestellung, Übernahme und Transport von Erdaushub und Bauschutt von den Wertstoffhöfen / Wertstoffzentren zur Deponie Herlikofen
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen:
- die zur Erfassung von Erdaushub und Bauschutt erforderlichen Container auf den durch den Auftraggeber angegebenen Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren im Ostalbkreis in einer von diesem genannten Anzahl zu stellen;
- die aufgestellten Container von den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren im Ostalbkreis mit geeigneten Fahrzeugen auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von Randzeiten von 15 Minuten vor oder nach den Öffnungszeiten der jeweiligen Wertstoffhöfe bzw. Wertstoffzentren abzuholen (ggf. im Tausch "voll gegen leer");
- den Transport des Erdaushubs und Bauschutts zur Deponie Herlikofen und Abladung an der jeweils zugewiesenen Stelle nach vorheriger Verwiegung.
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2026.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2027.
3. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2028.
4. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2029.
5. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2028 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2030.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
a) 1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht berücksichtigt.
b) 2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
c) 3. Stufe:
Schließlich wird je Los für den Fall, dass mehr als fünf Teilnahmeanträge eingehen, anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien (gemäß Ziffer 2.12 des Bewerbermemorandums) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Dienstleistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Auswahlkriterien:
Bewertung der Anzahl und Größe der vorhandenen Übernahme- und Transportkapazitäten anhand der Gesamt-Transportkapazität in m³ (max. 500 Punkte; 0,5 Punkte pro m³ Transportkapazität)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beizubringen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende
Dokumente):
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
- Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung.
(einschließlich geforderte Mindeststandards)
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente):
- Eigenerklärung über Gesamtumsatz sowie Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2020, 2021, 2022 (ggfs. vorläufig),
- Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen wird,
- Eigenerklärung, dass eine Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen wird,
- Eigenerklärung, dass eine Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro je Schadensfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
- die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021 und 2022 (ggfs. vorläufig), in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,
- Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen,
- Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
(einschließlich geforderte Mindeststandards)
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende
Dokumente):
Los 1: Containergestellung, Übernahme, Transport, Konditionierung und Verwertung von Altpapier von den Wertstoffhöfen bzw. Wertstoffzentren
1) Nachweis einer Referenz über die Containersammlung und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung bzw. Vermarktung von Altpapier.
Die vorgelegte Referenz muss folgende Mindestanforderungen aufweisen:
- der Referenzauftrag umfasst die Abfallfraktion "Papier und Pappe", Abfallschlüsselnummer 20 01 01 nach AVV;
- der Referenzauftrag muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2018) erbracht worden sein;
- die jährliche Übernahme- und Transportmenge muss über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils mindestens 2.600 Mg p.a. betragen.
2) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Transport- und Verwertungsleistungen für die jeweiligen leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Befördern" und "Behandeln" der leistungsgegenständlichen Abfallart "Papier und Pappe", Abfallschlüsselnummer 20 01 01 nach AVV.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Zertifikat innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
Los 2: Containergestellung, Übernahme, Transport und Verwertung von Schrott
1) Nachweis einer Referenz über die Containersammlung und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Schrott.
Die vorgelegte Referenz muss folgende Mindestanforderungen aufweisen:
- der Referenzauftrag umfasst die Abfallfraktion "Metalle", Abfallschlüsselnummer 20 01 40 nach AVV;
- der Referenzauftrag muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2018) erbracht worden sein;
- die jährliche Übernahme- und Transportmenge muss über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils mindestens 1.200 Mg p.a. betragen.
2) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Transport- und Verwertungsleistungen für die jeweiligen leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Befördern" und "Behandeln" der leistungsgegenständlichen Abfallart "Metalle", Abfallschlüsselnummer 20 01 40 nach AVV.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Zertifikat innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
Los 3: Containergestellung, Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott
1) Nachweis einer Referenz über die Containersammlung und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von E-Schrott.
Die vorgelegte Referenz muss folgende Mindestanforderungen aufweisen:
- der Referenzauftrag umfasst die Abfallfraktionen "gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten", Abfallschlüsselnummer 20 01 23* nach AVV und "gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen", Abfallschlüsselnummer 20 01 35* nach AVV;
- der Referenzauftrag muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2018) erbracht worden sein;
- die jährliche Übernahme- und Transportmenge muss über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils mindestens 1.300 Mg p.a. betragen.
2) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Transport- und Verwertungsleistungen für die jeweiligen leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Befördern" und "Behandeln" der leistungsgegenständlichen Abfallarten "gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten", Abfallschlüsselnummer 20 01 23* nach AVV und "gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen", Abfallschlüsselnummer 20 01 35* nach AVV.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Zertifikat innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
Los 4: Übernahme, Transport und Entsorgung von Problemstoffen
1) Nachweis einer Referenz über die Übernahme, Transport und Entsorgung von Problemstoffen.
Die vorgelegte Referenz muss folgende Mindestanforderungen aufweisen:
- der Referenzauftrag umfasst die folgenden Abfallfraktionen (Abfallschlüsselnummer nach AVV):
- AVV 08 01 20 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen;
- AVV 16 06 01* Bleibatterien;
- AVV 20 01 13* Lösemittel;
- AVV 20 01 14* Säuren;
- AVV 20 01 15* Laugen;
- AVV 20 01 17* Fotochemikalien;
- AVV 20 01 19* Pestizide;
- AVV 20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle;
- AVV 20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten;
- der Referenzauftrag muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2018) erbracht worden sein;
- die jährliche Übernahme- und Transportmenge muss über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils mindestens 200 Mg p.a. betragen.
2) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Transport- und Verwertungsleistungen für die jeweiligen leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Befördern" und "Behandeln" der leistungsgegenständlichen Abfallarten (AVV 08 01 20 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen, AVV 16 06 01* Bleibatterien, AVV 20 01 13* Lösemittel, AVV 20 01 14* Säuren, AVV 20 01 15* Laugen, AVV 20 01 17* Fotochemikalien, AVV 20 01 19* Pestizide, AVV 20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle, AVV 20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Zertifikat innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
3) Eigenerklärung über die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte entsprechend den Bestimmungen der TRGS 520 Nr. 5
Los 5: Containergestellung, Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz
1) Nachweis einer Referenz über die Containersammlung und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Altholz.
Die vorgelegte Referenz muss folgende Mindestanforderungen aufweisen:
- der Referenzauftrag umfasst die Abfallfraktionen "Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt", Abfallschlüsselnummer 20 01 38 nach AVV und "Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind", Abfallschlüsselnummer 17 02 04* nach AVV;
- der Referenzauftrag muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2018) erbracht worden sein;
- die jährliche Übernahme- und Transportmenge muss über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils mindestens 3.500 Mg p.a. betragen.
2) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Transport- und Verwertungsleistungen für die jeweiligen leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Befördern" und "Behandeln" der leistungsgegenständlichen Abfallarten "Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt", Abfallschlüsselnummer 20 01 38 nach AVV und "Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind", Abfallschlüsselnummer 17 02 04* nach AVV.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Zertifikat innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
Los 6: Containergestellung, Übernahme und Transport von Erdaushub und Bauschutt von den Wertstoffhöfen / Wertstoffzentren zur Deponie Herlikofen
1) Nachweis einer Referenz über die Containersammlung von Erdaushub und Bauschutt.
Die vorgelegte Referenz muss folgende Mindestanforderungen aufweisen:
- der Referenzauftrag umfasst die Abfallfraktion "Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen", Abfallschlüsselnummer 17 05 04 nach AVV;
- der Referenzauftrag muss für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den zurückliegenden 5 Jahren (dreijähriger Betrieb nach dem 1. Januar 2018) erbracht worden sein;
- die jährliche Übernahme- und Transportmenge muss über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils mindestens 2.500 Mg p.a. betragen.
2) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Transportleistungen für die leistungsgegenständliche Tätigkeit "Befördern" der leistungsgegenständlichen Abfallart "Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen", Abfallschlüsselnummer 17 05 04 nach AVV.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Zertifikat innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten
Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied
Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall
gesamtschuldnerisch haften.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist für die Angebotswertung eine Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer vorzulegen, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bewerber für die Auftragsausführung.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots zu beachten sind.
Hinweis zu Ziffer II.1.6) Der Auftraggeber vergibt entweder die Einzellose oder eine Kombination der Einzellose. Bei einer Kombination der Einzellose (Loskombination) besitzt der Bieter die Möglichkeit, die angebotenen Entgelte der jeweiligen Loskombination zu rabattieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ64QF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland