Bildungsserver Baden-Württemberg (BSBW) Referenznummer der Bekanntmachung: IBBW - EU 1/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungsserver Baden-Württemberg (BSBW)
Erstellung, betriebsbereite Installation und Pflege einer Webanwendung auf Basis eines Open-Source-Contentmanagementsystems, über die vorrangig qualitätsgeprüfte Landesmaterialien des ZSL (für Unterricht und Fortbildung) entsprechend der Bildungsplansystematik distribuiert werden können. Diese Plattform soll nicht für sich alleine stehen, sondern an bereits bestehende und zukünftige Systeme angebunden werden können.
Land Baden-Württemberg, vertr. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Str. 172 70191 Stuttgart
In Baden-Württemberg gibt es rd. 4.500 öffentliche und private allgemeinbildende und berufliche Schulen, in denen rd. 1,5 Mio. Schülerinnen und Schüler von über 140.000 Lehrkräften unterrichtet werden. Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg mitverantwortlich für die Auswahl, Beschaffung und Umsetzung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der technischen Anwendungen für pädagogische Fachverfahren und pädagogischer IT-Projekte. Am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) sind Fortbildende, Fachteams und weitere Arbeitsgruppen als Autorinnen und Autoren von qualitätsgeprüften Assets tätig.
Hierzu zählen v.a. der Landesbildungsserver (LBS) https://www.schule-bw.de, der Lehrerfortbildungsserver https://lehrerfortbildung-bw.de (LFBS) sowie verschiedene weitere Internetauftritte mit Informationen zur Unterrichtsgestaltung und zur Bereitstellung von Lehr- sowie Lernmaterialien (im Folgenden Assets genannt).
Mit dem Projekt Bildungsserver Baden-Württemberg (BSBW) soll auf Basis eines Open-Source-Contentmanagementsystems eine Plattform geschaffen werden, über die vorrangig qualitätsgeprüfte Landesmaterialien des ZSL (für Unterricht und Fortbildung) entsprechend der Bildungsplansystematik distribuiert werden können. Diese Plattform soll nicht für sich alleine stehen, sondern an bereits bestehende und zukünftige Systeme angebunden werden können. Im Vordergrund stehen dabei andere Landessysteme, wie das Mediendistributionssystem SESAM des Landesmedienzentrums (LMZ) mit den regionalen Medienzentren und Funktionalitäten der Digitalen Bildungsplattform (DBP). Anschlüsse an externe Systeme, wie länderübergreifende Mediendistributionssysteme (v.a. SODIX, MUNDO, VIDIS) oder Systeme anderer Bundesländer, werden ebenfalls von Anfang an konzeptionell mitgedacht und sollen Teil der zukünftigen (Infra-)Struktur bzw. der Angebote sein.
Im Rahmen der hier beschriebenen Investitionsmaßnahme, gefördert durch den bis 31.12.2024 befristeten landesweiten DigitalPakt, wird die Webanwendung BSBW entwickelt, an die funktional notwendigen Systeme angeschlossen, Bestandsdaten aus den Vorgängersystemen LFBS und LBS in das neue System migriert und die Plattform in den Produktivbetrieb überführt. An die Entwicklung und Inbetriebnahme des Systems schließt sich die vierjährige Pflege der Entwicklung (einschl. Weiterentwicklung) an. Der Vertrag kann hinsichtlich der Pflege (einschl. Weiterentwicklung) durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden (Option). Mitarbeitende des Auftraggebers sind darüber hinaus für Anwendung und Betrieb der Anwendung zu schulen.
- Seit 01.01.2018 für einen öffentlichen Auftraggeber (im Sinne des § 99 GWB) durchgeführte Aufträge im Bereich der agilen (z.B. Scrum) Entwicklung von IT-Anwendungen mit einem (Netto-)Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (insgesamt für den konkreten Auftrag) oder bei Rahmenverträgen für die Einzelabrufe innerhalb von 12 Monaten.
- Durchschnittliches Auftragsvolumen der zwei Referenzen aus vorstehendem Kriterium mit dem größten Auftragsvolumen.
- Seit 01.01.2018 durchgeführte Aufträge im Bereich Lieferung, Einrichtung und Datenmigration von Open-Source-Contentmanagementsystemen mit einem (Netto-)Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro.
- Seit 01.01.2018 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung von webbasierten IT-Verfahren im Bildungsbereich oder staatlichen Schul- und Ausbildungssektor (einschl. staatl. und staatl. anerkannte Hochschulen) mit einem Mindestauftragsvolumen von je [Betrag gelöscht] Euro
- Seit 01.01.2018 durchgeführte Aufträge im Bereich Entwicklung eines webbasierten Autoren- und Redaktionssystems mit einem Mindestauftragsvolumen von je [Betrag gelöscht] Euro.
- Seit 01.01.2020 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten bestehende Softwarepflegeaufträge mit eigenem Bearbeitungsrecht an der Software mit einem Mindestauftragsvolumen von jährlich je [Betrag gelöscht] Euro.
- Anzahl der innerhalb der letzten 2 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Fullstackentwickler:innen oder Frontend-/Backendentwickler:innen mit Certified Scrum Developer (CSD) und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.
- Anzahl der innerhalb der letzten 2 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter:innen im Bereich Entwicklung und Einrichtung des zum Einsatz kommenden Open-Source-Contentmanagementsystems.
- Anzahl der innerhalb der letzten 2 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten UX-Designer:innen und Konzepter:innen mit Berufserfahrung von mind. 3 Jahren bei der Konzeption von Websites mittels User Journeys, User Stories, Use Cases und Informations-Architekturen.
- Anzahl der innerhalb der letzten 2 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Projekt-/Teamleiter:innen mit der Qualifikation Scrum Master (oder vergleichbar) Sprachkenntnissen Deutsch, mind. C1 gem. dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in dieser Rolle.
- Anzahl der innerhalb der letzten 2 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Python Entwickler mit Berufserfahrung von mind. 3 Jahren.
- Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001)
Zweimalige Verlängerung der Pflege und Weiterentwicklung der erstellten Anwendung für jeweils zwei Jahre.
Der Erstellung der Anwendung einschließlich der betriebsbereiten Installation muss bis 31.12.2024 abgeschlossen (abgenommen) sein. An die Abnahme schließen sich im Rahmen des Vertrages vier Jahre Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft
(nur für Bewerbergemeinschaften)
- aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- im Falle der Eignungsleihe Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer
- im Falle der Eignungsleihe Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe
- Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(nicht älter als 6 Monate)
- Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3 Mio.
Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall
[mindestens 2-fach maximiert])
- Jahresumsatz (in Euro) jeweils für die Jahre 2020, 2021 und 2022 im Bereich Entwicklung von IT-
Anwendungen (sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügen sollte, sind die
Angaben seit Gründung zu machen)
Dabei wird von folgender Mindestvoraussetzung ausgegangen, die insoweit als Ausschlusskriterium gilt:
Jährlicher Durchschnittsumsatz (bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von
mindestens [Betrag gelöscht] Euro
- Mindestens zwei seit 01.01.2018 für einen öffentlichen Auftraggeber (im Sinne des § 99 GWB) durchgeführte Aufträge im Bereich der agilen (z.B. Scrum) Entwicklung von IT-Anwendungen mit einem (Netto-)Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro (insgesamt für den konkreten Auftrag) oder bei Rahmenverträgen für die Einzelabrufe innerhalb von 12 Monaten.
- Mindestens ein seit 01.01.2018 durchgeführter Auftrag im Bereich Lieferung, Einrichtung und Datenmigration von Open-Source-Contentmanagementsystemen mit einem (Netto-)Auftragsvolumen jeweils größer [Betrag gelöscht] Euro.
- Mindestens ein seit 01.01.2018 durchgeführter Auftrag im Bereich Entwicklung von webbasierten IT-Verfahren im Bildungsbereich oder staatlichen Schul- und Ausbildungssektor (einschl. staatl. und staatl. anerkannte Hochschulen) mit einem Mindestauftragsvolumen von je [Betrag gelöscht] Euro.
- Mindestens zwei seit 01.01.2020 über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten bestehende Softwarepflegeaufträge mit eigenem Bearbeitungsrecht an der Software mit einem Mindestauftragsvolumen von jährlich je [Betrag gelöscht] Euro.
- Mindestens sechs innerhalb der letzten 2 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellte Fullstackentwickler:innen oder Frontend-/Backendentwickler:innen mit Certified Scrum Developer (CSD) und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.
- Mindestens drei innerhalb der letzten 2 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter:innen im Bereich Entwicklung und Einrichtung des zum Einsatz kommenden Open-Source-Contentmanagementsystems.
- Mindestens ein innerhalb der letzten 2 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellte(r) UX-Designer:innen und Konzepter:innen mit Berufserfahrung von mind. 3 Jahren bei der Konzeption von Websites mittels User Journeys, User Stories, Use Cases und Informations-Architekturen.
- Mindestens ein innerhalb der letzten 2 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellter Projekt-/Teamleiter:innen mit der Qualifikation Scrum Master (oder vergleichbar) Sprachkenntnissen Deutsch, mind. C1 gem. dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in dieser Rolle.
- Mindestens drei innerhalb der letzten 2 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellte Python Entwickler mit Berufserfahrung von mind. 3 Jahren.
- Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001)
- Nachweis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- BVB zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen
- Schutzerklärung Technologie L. Ron Hubbard
- Eigenerklärung Einhaltung Sanktionen
- sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift der verantwortlichen Ansprechpartner auf Seiten des
Auftragnehmers bei der Leistungserbringung (mindestens Projekt- und Entwicklungsleiter)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U60N6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/