IT-Servicebetrieb für den Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. Referenznummer der Bekanntmachung: ITDVV_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.volkshochschule.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Servicebetrieb für den Deutschen Volkshochschul-Verband e.V.
Der DVV hat Teile der IT-Serviceleistungen an ein externes IT-Unternehmen ausgelagert. Der Vertrag mit diesem IT-Unternehmen endet am 31.03.2023. Die IT-Serviceleistungen sollen weiterhin durch ein externes IT-Unternehmen erbracht werden.
Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll ein IT-Servicevertrag auf Basis von VOL/B und EVB-IT Service-AGB zur Erfüllung der dargestellten Leistungen zwischen dem DVV, im Nachfolgenden auch Auftraggeber genannt, und einem Bewerber bzw. Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer genannt, abgeschlossen werden.
Deutscher Volkshochschul-Verband e. V. Königswinterer Straße 552 b 53227 Bonn
Der DVV hat Teile der IT-Serviceleistungen an ein externes IT-Unternehmen ausgelagert. Der Vertrag mit diesem IT-Unternehmen endet am 31.03.2023. Die IT-Serviceleistungen sollen
weiterhin durch ein externes IT-Unternehmen erbracht werden.
Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll ein IT-Servicevertrag auf Basis von VOL/B und EVB-IT Service-AGB zur Erfüllung der dargestellten Leistungen zwischen dem DVV, im Nachfolgenden auch Auftraggeber genannt, und einem Bewerber bzw. Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer genannt, abgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe steep GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVX60N1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: +9 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.