Unterstützung Trendanalyse (UTA) Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.31 - 0832/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]031
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung Trendanalyse (UTA)
Unterstützung Trendanalyse (UTA)
Leistungsort (Erfüllungsort) ist der im Einzelabruf genannte Leistungsort. Grundsätzlich ist dies der Ort der Auftragnehmerin. Darüber hinaus erfolgen Besprechungen im BSI in Bonn.
Damit das BSI künftige Trends und Themen strategisch und nachhaltig gestalten und mitsteuern kann, muss das BSI die "richtigen" Themen früh genug auswählen und im BSI durch Experten bearbeiten lassen. Dazu wurde im BSI ein kontinuierlicher Trendanalyseprozess eingerichtet. Die Identifikation von Themen erfolgt durch Mitarbeiterbefragungen und die Beteiligung Externer. Eine Strategierunde erarbeitet für die identifizierten Themen Vorschläge an die Amtsleitung, damit diese entscheiden kann, welche Themen das BSI zukünftig wie bearbeitet.
Auftragsgegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Unterstützung des Trendanalyseprozesses des BSI durch die folgenden Beiträge:
• Vorbereitung und Durchführung einer BSI-internen Umfrage zu den für das BSI relevanten Zukunftsthemen und Trends im Bereich Cybersicherheit und Digitalisierung.
• Vorbereitung und Durchführung einer BSI-externen Umfrage (Trendscouting) zu den für das BSI relevanten Zukunftsthemen und Trends im Bereich Cybersicherheit und Digitalisierung. Hierbei sollen neben der Befragung von Kunden, Herstellern, Behörden und Forschungsinstitutionen auch öffentlich verfügbare Studien und Trendanalysen mit einbezogen werden.
• Unterstützung bei der Vorauswahl von Themen, deren Qualitätssicherung, Ergänzung, Aufbereitung und Vorbewertung.
• Erstellung anschaulicher und erklärender Folien für Präsentationszwecke zu den einzelnen Trends und Themen.
• Präsentation der Trends und Themen im BSI sowie Aufbereitung der Ergebnisse der anschließenden Diskussion.
• Rückmeldung zum Prozess und Prozessablauf zum Zwecke der Evaluierung und Adaption des Prozesses.
• Präsentation der Ergebnisse des Prozessablaufs.
Die zu leistende Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt mit beiden Verlängerungsoptionen 400 Personentage für die Auftaktbesprechung (AP 1) und agile Unterstützung des BSI bei der Umsetzung des Trendanalyseprozesses (AP 2) sowie 18 Besprechungsteilnahmen.
Sofern die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wurde, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Durchführung von mindestens einer Trendanalyse zum Thema Cybersicherheit
o Durchführung von mindestens einer Trendanalyse zum Thema Digitalisierung
oder
o Durchführung von mindestens zwei Trendanalysen zum Thema Cybersicherheit
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
b) Qualifikationsprofil
Erstellen Sie bitte ein Qualifikationsprofil, aus dem ersichtlich wird, dass für die Mitarbeiter des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams die nachfolgend aufgelisteten Mindestanforderungen vorliegen. Das vorgesehene Team muss mindestens zwei oder mehr Mitarbeiter umfassen und als Projektteam insgesamt die nachfolgend genannten Funktionen und die damit verbundenen Qualifikationsanforderungen erfüllen.
- Projektleitung (PL): Erfahrung in der Leitung von mindestens einem Projekt mit Schwerpunkt Forschungskoordinierung oder Trendanalyse
- Qualitätsmanagement (BQM): Praktische Erfahrung in der Qualitätssicherung von Dokumenten zu Forschungsthemen in mindestens zwei Projekten
- Befragungen (BE): Erfahrung in der Planung von mindestens zwei Befragungen mit jeweils mindestens 50 Teilnehmern
- Schriftliches Darstellungsvermögen (SD): Erfahrung im Erstellen von Whitepapers oder wissenschaftlichen Abhandlungen mit Bezug zu Zukunftsthemen zur Cybersicherheit oder Trendanalysen mit orthographisch und grammatikalisch hohem deutschen Sprachniveau, um technische Sachverhalte zu abstrahieren und textlich verständlich darzustellen.
- Vortrag- und Präsentation (VP): Vortrags- und Präsentationerfahrung mit Bezug zu Themen der IT-Sicherheit, um technische Sachverhalte abstrahiert darzustellen und einem Fachpublikum verständlich zu vermitteln.
Ordnen Sie bitte in Ihrem zu erstellenden Qualifikationsprofil, den jeweils vorgesehenen Personen des Projektteams die einzelnen Funktionen zu und benennen Sie hierzu jeweils konkret und ausführlich die den jeweiligen Anforderungen entsprechende Qualifikation des Mitarbeiters.
Das zu erstellende Qualifikationsprofil könnte z.B. so aufgebaut sein:
1. Mitarbeiter (PL), (SD), (VP), Qualifikation: Leitung des Projektes " ...", Erstellung der Abhandlung zum Thema ... mit dem Titel ... , Vorträge und Präsentationen zum Thema ... und ...
2. Mitarbeiter (BQM), Qualifikation: ...
3. Mitarbeiter (BE), Qualifikation: ...
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.