Ersatzneubau Sport- und Mehrzweckhalle St. Blasien Referenznummer der Bekanntmachung: 1813
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sankt Blasien
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stblasien.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Sport- und Mehrzweckhalle St. Blasien
Vergabe von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI, Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß § 51 HOAI, sowie weitere besondere Leistungen (Erdbebenbemessung, Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung, optional: Konstruktiver Brandschutz) für den geplanten Ersatzneubau der Sport- und Mehrzweckhalle der Stadt St. Blasien
79837 Sankt Blasien
Anlass für das Vergabeverfahren für die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung der Stadt St. Blasien ist der geplante Ersatzneubau einer Sport- und Mehrzweckhalle am Standort des Schul- und Sportzentrums in St. Blasien gemeinsam auf einem Gelände mit der Fürstabt-Gerbert-Schule.
Mit der Zielstellung, zusätzliche Flächen für den Schulsport sowie ergänzende Sportflächen und größere Veranstaltungsräumlichkeiten für die lokalen Vereine zu schaffen und gleichzeitig die Räumlichkeiten der Fürstabt-Gerbert-Schule an die Erfordernisse eines möglichen Ganztagesbetriebs und der Inklusion anzupassen, hat die Stadt St. Blasien im Jahr 2017 einen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Zweck des Wettbewerbs war die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die Planung und Realisierung einer Sport- und Mehrzweckhalle (1. BA) sowie für die Erweiterung der Fürstabt-Gerbert-Schule zur räumlichen Anpassung an die Erfordernisse der Inklusion und des Ganztagesbetriebs (2. BA).
Der Realisierungswettbewerb wurde im Dezember 2017 mit der Preisgerichtssitzung abgeschlossen, der Entwurf von böwer eith murken + vogelsang architekten, Freiburg, gemeinsam mit bbz Landschaftsarchitekten, Freiburg, wurde mit dem 1. Preis ausgezeichnet und die 1. Preisträger im Ergebnis der Vergabeverhandlungen vom Gemeinderat mit der weiteren Umsetzung der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume sowie der Freianlagen für die Sport- und Mehrzweckhalle beauftragt. Zur weiteren Umsetzung des Wettbewerbs wurden parallel dazu die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1 und 2, beauftragt.
Derzeit ist bei der Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen die Leistungsphase 3 in Bearbeitung, die Entwurfsplanung soll zeitnah abgeschlossen werden. Sowohl bei den Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung als auch bei den Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung wurde die Leistungsphase 2 zwischenzeitlich abgeschlossen.
Die Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes umfasst eine Fläche von insg. ca. 3.680 m2, die Netto-Raumfläche (NRF) beträgt insgesamt ca. 3.120 m2. Der Brutto-Rauminhalt des Gebäudes beträgt ca. 21.830 m3.
Gemäß Kostenberechnung wurden für die Kostengruppen 200 bis 700 auf Grundlage des aktuellen Planstands Baukosten in Höhen von ca. 11,7 Mio. EUR brutto ermittelt. Für die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung kann von vorläufig anrechenbaren Kosten von ca. 3,0 Mio. EUR netto ausgegangen werden.
Zur Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung bzw. Vorplanungen sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich. Für die Vergabe der Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung sieht der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb vor.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen:
- Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI, Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß § 51 HOAI (volles Leistungsbild)
- Besondere Leistungen: Erdbebenbemessung / Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung / Konstruktiver Brandschutz (optional)
- Weitere besondere und zusätzliche Leistungen sind derzeit nicht bekannt.
- Der Auftraggeber gibt die Zuordnung zu Honorarzone III Mittelsatz vor.
Für die besonderen Leistungen geht der Auftraggeber von den folgenden prozentualen Zuschlägen auf das Grundleistungshonorar aus:
- Erdbebenbemessung: 4 v. H.
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung: 9 v. H.
- Konstruktiver Brandschutz: 4 v. H.
Mit der Planung soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden. Die Abgabe des Bauantrags für die Sport- und Mehrzweckhalle sowie die Abgabe Bundesförderung Paket 2 ist für Herbst 2022 vorgesehen. Baubeginn soll im Sommer 2023 erfolgen, die Fertigstellung ist für Sommer 2025 geplant. Ziel ist die vollständige Abrechnung des Projekts bis Ende 2025.
Zu Pkt. II.2.5)
Der Zuschlag kann gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf das Erstangebot erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung (§§ 49 ff HOAI)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höchenschwand
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79862
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.