2 neue Kastenwagen mit Einfachkabine, 3,5t zGG, Hochdach inkl. Werkstatteinrichtung und Warnanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6435
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
2 neue Kastenwagen mit Einfachkabine, 3,5t zGG, Hochdach inkl. Werkstatteinrichtung und Warnanlage
2 neue Kastenwagen mit Einfachkabine, 3,5t zGG, Hochdach inkl. Werkstatteinrichtung und Warnanlage
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld
2 neue Kastenwagen mit Einfachkabine, 3,5t zGG, Hochdach inkl. Werkstatteinrichtung und Warnanlage
II.2.5) --> ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien: ### Kriterium "Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis": Zu bewerten sind hier nur die Leistungsmerkmale des Leistungsverzeichnisses Ziffer 12, die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden können. ###Kriterium "13. Lieferzeit": Für das Kriterium Lieferzeit können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden: 44 und weniger Wochen --> 50 Punkte; 45 bis 59 Wochen--> 25 Punkte; 60 bis 71 Wochen --> 15 Punkte; 72 und mehr Wochen --> 0 Punkte ### Kriterium "14. Vollgarantie-/Gewährleistungszeitraum": Für das Kriterium können pro Los maximal 50 Leistungspunkte und zwar 25 Leistungspunkte für den Vollgarantie- und 25 Leistungspunkte für den Gewährleistungszeitraum je Los erzielt werden.
Vollgarantie (max. 25 Leistungspunkte): 49 und mehr Monate --> 25 Punkte; 37 bis 48 Monate -->18 Punkte; 25 bis 36 Monate --> 15 Punkte; 12 bis 24 Monate --> 10 Punkte; weniger als 12 Monate --> 0 Punkte; Garantie (max. 25 Leistungspunkte): 36 und mehr Monate -->25 Punkte 31 bis 35 Monate --> 18 Punkte; 25 bis 30 Monate--> 12 Punkte; weniger als 24 Monate --> 0 Punkte ###Kriterium Kundendient und Service mit den Unterpunkten "15.1 Standort I 15.2 Service und Erreichbarkeit I 15.3 Ersatzteilversorgung" Das Kriterium wird in den einzelnen Kategorien 15.1 bis 15.3 je Los bewertet. Die jeweils maximale Punktzahl ergibt sich aus den höchsten Bewertungen in den jeweiligen Losen. Es können in den Teilkategorien Standort, 15.1, sowie Service und Erreichbarkeit, 15.2, jeweils maximal 40 Leistungspunkte und in dem Teilkriterium Ersatzteilversorgung, 15.3, je Los maximal 20 Leistungspunkte erzielt werden. ********** 15.1 Kundendienststandort- Standort / Werkstatt im Umkreis von - bis 30 km --> 40 Punkte; - über 30 km bis 50 km --> 35 Punkte; - über 50 km bis 100 km --> 25 Punkte; - über 100 km bis 150 km --> 15 Punkte; - über 150 km --> 0 Punkte um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld ********** 15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
10.1 Nachweis von Referenzen
Der Bieter muss mind. 2 Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen:
Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Fahrzeuge
- innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (Angabe des Lieferjahres erforderlich),
- an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber aus dem Bereich der öffentlichen Hand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Liste mit den o. g. Referenzen soll dem Angebot beigefügt werden.
10.3 Kundendienst-/Service-Standort
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister ein-getragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten._____
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer B 451, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für weitere Einzelheiten zur elektronischen Rechnungsstellung siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9TJP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]