Städtische Klinikum Solingen gGmbH - Lieferung und Einführung eines Systems für Healthcare Content Management (HCM) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-SOL-HCM-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Städtische Klinikum Solingen gGmbH - Lieferung und Einführung eines Systems für Healthcare Content Management (HCM)
Die Kliniken mit ihren Hauptfachabteilungen und mehreren Belegabteilungen bieten ein breites Leistungsspektrum und eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung an allen Standorten. Entsprechend des Leitsatzes "Gemeinsam mit Kompetenz und Herz" wird die Zusammenarbeit zwischen den Kliniken großgeschrieben, um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung wohnortnah sicherzustellen.
Ziel ist die Implementierung eines Systems für Healthcare Content Management (HCM) unter Berücksichtigung der im KHZG aufgeführten Fördertatbestände 2 und 3.
Zur Erarbeitung der für die Städtische Klinikum Solingen gGmbH passenden IT-Lösung ist die Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs vorgesehen.
Städtische Klinikum Solingen gGmbH Gotenstraße 1 42653 Solingen
Die städtische Klinikum Solingen gGmbH plant die Einführung eines Systems für Healthcare Content Management (HCM). Dabei ist angedacht, bis zum 01.01.2024 das derzeitige KIS (Krankenhaus-Informationssystem) abzulösen, was in einem separaten Vergabeverfahren bereits veröffentlicht ist. Im Zuge der KIS-Migration übernimmt das HCM bereits im Dialogverfahren zu klärende Migrationsleistungen. Daher beginnt die HCM-Einführung vor der KIS-Migration. Daneben soll die aktuelle Systemlandschaft sowie die Einführung der KHZG-Fördertatbestände mitberücksichtigt werden. Die Umsetzung der MUSS-Kriterien der Fördertatbestände 2 und 3 sind in diesem Zuge Leistungsbestandteil dieser Ausschreibung. Die MUSS-Kriterien sind nicht Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs, sondern werden im Dialog diskutiert, da einige auf das KIS, andere auf das HCM fallen.
Angestrebt wird eine Lösung, die nah an den Bedürfnissen des Klinikums ausgerichtet ist. Es sollte optional möglich sein, nebst einem neuen HCM-System die vorhandenen PACS und RIS-Systeme auszutauschen. Ebenso sollte die externe Pathologie im Umfang der Leistungserbringung angebunden werden.
Die Städtische Klinikum Solingen gGmbH hat klare Vorstellungen bzgl. der Rahmenbedingungen, in welchen die Leistung erbracht werden sollte. Es wird ein offenes Datenbankmodell angestrebt. Die Gewährleistung einer kontinuierlichen Kommunikation über verschiedene Berufsgruppen wie Ärzte, Pflegekräfte und Patienten hinweg, gilt als wesentlicher Bestandteil des Leistungsrahmens. Diese Kommunikation sollte dahingehend erweitert werden, dass insbesondere Beteiligte im Behandlungsprozess transparent die Behandlungs-schritte der Kolleginnen und Kollegen einsehen können. Das HCM-System sollte hierbei unterstützend die für bestimmte Akteure notwendigen Informationen ereignisbegleitend aufzeigen, um somit den Arbeitsaufwand für administrative Tätigkeiten zu minimieren/verkürzen.
Es sollte optional eine Campuslizenz für alle Eigenprodukte, die zu einer vollumfänglichen HCM-Einführung notwendig und verfügbar sind, für die gesamte Städtische Klinikum Solingen gGmbH angeboten werden, welches die System-Updates und Upgrades (Minor- und Major-Releases) der darauffolgenden 5 Jahre inkludiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) ausgewiesene Betrag ist ein fiktiver Wert. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen Beträge würde gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden.
Demnach ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet die tatsächlichen Beträge zu veröffentlichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCM60UT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen:
Vergabekammer Rheinland
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Tel: 02[gelöscht]
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]