Analysesoftware Maltego Enterprise
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Analysesoftware Maltego Enterprise
Beschaffungsgegenstand ist die Analyssoftware Maltego One mit einer zweijährigen Wartungslaufzeit.
Beschaffungsgegenstand ist die Analyssoftware Maltego One mit einer zweijährigen Wartungslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Im vorliegenden Fall kann vom Grundsatz der Produktneutralität abgewichen werden, da sachliche Gründe für eine Festlegung auf die Lösung Maltego bestehen. Die Fachbereiche können nur so sicherstellen, dass Sie Ihre Aufgaben aufgrund der gestiegenen Anforderungen effizient durchführen können. Eine ausführliche Markterkundung hat dies bestätigt.
Maltego wird nur durch den Hersteller selbst vertrieben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Analysesoftware Maltego Enterprise (One)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder per Fax: 0228 4108 63580
oder per E-Mail: [gelöscht]
Hilft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.