Stadt Fellbach - Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Fellbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1373
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fellbach.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Fellbach - Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Fellbach
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines
Feuerwehrhauses in Fellbach
Fellbach
Die Stadt Fellbach beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses. Dabei ist vorgesehen, dass die Projektrealisierung im Wege eines partnerschaftlichen Miteinanders vom ausgewählten Planungsbüro mit dem ausgewählten Bauunternehmen erfolgen wird.
Hierzu wurde ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Im Anschluss hieran erfolgt der Eintritt in das Verhandlungsverfahren auf der Grundlage der VgV. Es ist ferner beabsichtigt, dass das beauftragte Planungsbüro zunächst bis zur Leistungsphase 2(+) HOAI Planungsleistungen erbringt. Diese stellen die Grundlage für die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) dar. Die Entwurfsplanung bildet mit der hierzu erarbeiteten FLB wiederum die Grundlage für die europaweite Ausschreibung zur Suche und Beauftragung eines Baupartners ("Planungs- und Bauvergabe" in Form eines Partnering-Modells). Der Baupartner wird im Folgenden gemeinsam mit dem Planungsbüro die Planungsphase ("Pre-Construction-Phase) fortführen. Nach deren erfolgreichem Abschluss erfolgt der Eintritt in die Construction-Phase, im Rahmen derer die bauliche Realisierung erfolgt. Die Stadt Fellbach benötigt hierzu eine Projektsteuerung, die durch dieses Vergabeverfahren ausgewählt wird.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ostfildern
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73760
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6CSH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de