Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH im Stadtbus- und freigestellten Schülerverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: EWR-2023-01-10/001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5971450
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH im Stadtbus- und freigestellten Schülerverkehr
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst zum einen die Erbringung der Fahrleistungen im Stadtbusverkehr auf den städtischen Linien C 1 bis C 12 und 269 sowie den Linien MS-A, MS-B, MS-C und MS-D, G1 und G2 als Nachunternehmer der VSR. Zum anderen umfasst der Ausschreibungsgegenstand die Erbringung der Fahrleistungen für die VSR im freigestellten Schülerverkehr der Stadt Rheine.
Stadtbusverkehr Rheine
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH Hafenbahn 10 48431 Rheine
Die Stadt Rheine ist als Aufgabenträgerin für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG und § 3 Abs. 1 ÖPNVG-NRW auf ihrem Stadtgebiet zuständig. Zugleich ist sie zuständige Behörde iSd VO 1370/2007. In dieser Funktion hat sie die VSR im Wege einer Notmaßnahme (Inhousevergabe) mit dem Betrieb des Stadtbusverkehrs Rheine über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 (öDA) für einen Übergangszeitraum von maximal zwei Jahren betraut. Dieser Übergangszeitraum soll genutzt werden, um in Abstimmung mit der VSR ein langfristiges Konzept zur Sicherstellung des Stadtverkehrs in Rheine zu erarbeiten. Im Zuge dessen vergibt die VSR im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die operative Erbringung des Stadtbusverkehrs an einen Nachunternehmer.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Erbringung der Fahrleistungen als Nachunternehmer auf den städtischen Linien C 1 bis C 12 und 269, den Linien MS-A, MS-B, MS-C und MS-D sowie die Erbringung der Linien G1 und G2. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft. Der Betriebsbeginn ist abhängig vom Abschluss dieses Verfahrens. Planmäßig ist dies der 01.07.2023. Der Auftraggeber besitzt eine dreimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere 6 Monate. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der VSR. Sie kann mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellungen oder Umbestellungen sowie qualitative Leistungsänderungen im Umfang von jeweils bis zu +/- 25 % des kalkulierten und preisfortgeschriebenen Gesamtkostenpreises verlangen. In qualitativer Hinsicht kann insbesondere verlangt werden, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Soweit Verhandlungen durchgeführt werden, können sich diese grds. auf den gesamten Angebotsinhalt beziehen. Dies kann auch die Ausgestaltung der in den Vertragsentwürfen vorgesehenen Vergütungs- und Fortschreibungssystematik sowie den zeitlichen Umfang und die konkrete Ausgestaltung der Verlängerungsoptionen (vgl. Ziffer II.2.7.) umfassen.
Freigestellter Schülerverkehr
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH Hafenbahn 10 48431 Rheine
Der Schulträger, die Stadt Rheine, ist für die Schulentwicklungsplanung, die Schulorganisation, den Schulaufbau, die Schulunterhaltung und die Schülerbeförderung in seinem Stadtgebiet zuständig. Zur Schülerbeförderung zählt neben dem regelmäßigen Schulbusverkehr auch der sog. freigestellte Schülerverkehr. In dieser Funktion beauftragt er die VSR als seine mittelbare Tochtergesellschaft mit der Organisation und dem Betrieb des freigestellten Schülerverkehrs ab voraussichtlich 07.08.2023 bis zum 31.07.2025 einschließlich Verlängerungsmöglichkeiten. Bei den zu vergebenden Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonale unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen zum Unterrichts- bzw. Veranstaltungsort, die nach § 1 Nr. 4 lit. d) Freistellungs-Verordnung ("FrStllgV") von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes "PBefG" freigestellt sind. Umfasst sind davon insb. regelmäßig stattfindende Schwimm- und Turnfahrten, Kirchenfahrten, sogenannte Kooperationsfahrten und sonstige Fahrten (z.B. schulisch veranlasste regelmäßige Arbeits- und Lerngemeinschaften). Auftragsgegenstand ist die operative Durchführung dieser Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für die VSR. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft. Voraussichtlicher Betriebsbeginn ist der Schulbeginn 07.08.2023 (Schuljahr 2023/2024). Der Auftraggeber besitzt eine dreimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Schulhalbjahr. Die konkrete Ausgestaltung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Änderungen des Leistungsumfangs sind bezogen auf die Gesamtfahrtstrecke pro Schuljahr oder bezüglich der angegebenen Gesamtfahrtzeit pro Schuljahr aufgrund von Verlängerungen bzw. Verkürzung der einzelnen Fahrten (in fahrzeitbezogener oder fahrstreckenbezogener Hinsicht) oder Zu- und Abbestellungen ganzer Fahrten im Umfang von bis zu 20 % im Vergleich zum jeweils vorangegangen Vorjahr möglich. Darüber hinaus kann der Auftraggeber die qualitativen Anforderungen an die Erbringung der Beförderungsleistungen anpassen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Soweit Verhandlungen durchgeführt werden, können sich diese grds. auf den gesamten Angebotsinhalt beziehen. Dies kann auch die Ausgestaltung der in den Vertragsentwürfen vorgesehenen Vergütungs- und Fortschreibungssystematik sowie den zeitlichen Umfang und die konkrete Ausgestaltung der Verlängerungsoptionen (vgl. Ziffer II.2.7.) umfassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Handelsregisterauszug:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei Bewerbern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar) vorzulegen. Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
b) Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bewerber das Dokument "Teil C, Vordruck 4" - Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auszufüllen und einzureichen. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese der VSR in einem gesonderten Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. In der zuvor benannten Eigenerklärung hat der Bewerber zudem zu erklären, dass er keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter Unterlagen mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachzuweisen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der VSR anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus den hiesigen Aufträgen (Stadtbus- und/oder Freistellungsverkehre) erfüllen wird. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
- Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke,
- (Los 1): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind bzw. (Los 2): über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist das Dokument "Teil C, Vordruck 3" zu verwenden.
- Eigenerklärung des Bewerber , dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bewerber erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch den Auftraggeber über die Einreichung entsprechender Unterlagen analog § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist das Dokument "Teil C, Vordruck 4" zu verwenden. Näheres, u.a. zur Eignungsleihe nach § 47 SektVO, regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen (Los 1: Stadtbusverkehr und Los 2: Freigestellte Schülerverkehre) erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien bzw. Freistellungsverkehre vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
Los 1:
Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre 2020, 20221, 2022) oder spätestens mit einem regulären Fahrplanwechsel im Jahr 2019 begonnene drei Fahrplanjahre) vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten Busverkehrsleistung.
Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
- Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43-49 PBefG werden bei einem Teilnahmeantrag für Los 1 (Stadtbusverkehr) nicht berücksichtigt.
Los 2:
Hinsichtlich des Schülerverkehrs ist es ausreichend, wenn der Bewerber mindestens eine mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre 2020, 2021, 2022) vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachte Beförderungsleistung im freigestellten Schülerverkehr (als Haupt- oder Nachunternehmer) nachweist. Ausreichend sind darüber hinaus aber auch vergleichbare Beförderungsleistungen im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Busliniennahverkehrsleistung gem. §§ 42, 43 PBefG) oder vergleichbare Gelegenheitsverkehre (§ 49 PBefG). Die unten aufgeführten Mindestbedingungen für den Referenznachweis im Stadtbusverkehr finden auf den Referenznachweis im freigestellten Schülerverkehr keine Anwendung. Für die Darstellung der Referenzen (Los 1 und 2) ist das Dokument "Teil C, Vordruck 6" zu verwenden.
Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung zudem wahlweise
- durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 "Fachliche Eignung", § 4 "Fachkundeprüfung", § 6 "Gleichwertige Abschlussprüfungen", § 7 "Anerkennung leitender Tätigkeit"). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten
Person erbracht werden. ODER
- durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder eine gültige Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Referenzverkehr nach III.1.3) für Los 1 muss folgende Mindestkriterien erfüllen:
1. Leistungsumfang: Einsatz von mindestens 15 Fahrzeugen (Midibusse oder größer),
2. Leistungsmenge: mindestens 750 000 Fahrplankilometer/Jahr,
3. vollständige und tagedurchgängige Erbringung durch den Bewerber mit eigenen Fahrzeugen,
4. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Die vorstehenden Mindestbedingungen finden auf den Referenznachweis im freigestellten Schülerverkehr (Los 2) keine Anwendung.
1. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge sind die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
2. Die VSR wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit überprüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist), nachzureichen.
3. Der Bewerber/Bieter hat eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, nach Teil C Vordruck 5 abzugeben.
Da dieser Auftrag sowohl Beförderungsleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene als auch im Sinne des § 1 Nr. 4 lit. d) FrStllgV umfasst (vgl. § 1 Abs. 3 TVgG-NRW), muss der Auftragnehmer seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung dieses Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen (vgl. § 2 Abs. 2 TVgG-NRW). Die repräsentativen Tarifverträge nach Anlage 1 zu RepTVVO können über den nachfolgenden Link abgerufen werden:
http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV/index.php
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in dieser Bekanntmachung unter Punkt I. 1) angegebene E-Mail-Adresse ist lediglich aus technischen Gründen eingerichtet und wird nicht überwacht. Die Kommunikation mit der Vergabestelle hat ausschließlich über die Vergabeplattform zu erfolgen, die unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse erreichbar ist.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bewerber sowie die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen
Bewerbern im Internet über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
2. Rückfragen zu den Vertragsunterlagen können bereits während der Phase des Teilnahmewettbewerbs gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Rückfragen, die ausschließlich die Vertragsunterlagen betreffen und für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs nicht relevant sind, erst im Rahmen der Angebotsphase zu beantworten.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auch ohne die Durchführung von Verhandlungsgesprächen auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHMYWV4981F7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Verfahrensbedingungen, die Formularvorlagen, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bewerber auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Bewerber mitgeteilten und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bewerber die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bewerber als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.