Erschließung Gewerbegebiet Fuchsloch III Referenznummer der Bekanntmachung: SVE-2023-0002
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vaihingen an der Enz
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71665
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vaihingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Gewerbegebiet Fuchsloch III
Erschließung Gewerbegebiet Fuchsloch III in Vaihingen an der Enz
Tief- und Straßenbauarbeiten, Wasserversorgung, Rohrliefer- und Verlegearbeiten Nahwärmeversorgung
71665 Vaihingen an der Enz, Fuchsloch
Schmutzwasserkanal DN250-400: 800m; Mischwasserkanal DN300-400: 130m; Regenwasserkanal DN300-600:1.120m; Regenwasserkanal DN700-800:120m; Wasserleitung DN150: 760m; Fernwärme DN150: 800m; Asphaltfläche:14.000m², Erdbau:10.000m³
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergmeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Angeboten beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften , bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. §6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichteten Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und §6e Abs. 6 VOB/A vorzulegen . Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gem. §6e Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
b) Eigenerklärung über das vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 VOB/A;
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung einzureichen:
a) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
(1) Angaben der Anzahl der technischen Fachkräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
(2) Angaben über die Ausführungen von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren. Die Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal einzureichen.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich der Rechtsform.
Erforderlich ist die Einreichung des von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Rechtsform KEV 175 AngErgBietergem.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Vaihingen an der EnzFriedrich-Kraut-Str. 40Zi 11571665 Vaihingen an der EnzDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 01.07.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihungsunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor der Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in de Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnnung ihrer Bewerbungzur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 KT nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.