Wäscheversorgung SKS - Vergabebekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wäscheversorgung SKS - Vergabebekanntmachung
Gegenstand des Auftrags ist die Wäscheversorgung für die Städtisches Klinikum Solingen gGmbH (im Folgenden: "Klinikum Solingen") in Form der Vollversorgung mit Mietwäsche (Stationswäsche und Berufs- und Bereichsbekleidung) sowie zum Teil auch die Aufbereitung und der Transport von auftraggebereigener Wäsche.
Städtisches Klinikum Solingen gGmbH Gotenstraße 1 42653 Solingen
Wäschevollversorgung
- Stationsversorgung
- Bereichsbekleidungsversorgung
- Berufsbekleidungsversorgung
- Pflege stationsgebundener Textilien
- Lohnwäsche hauseigener Wäscheartikel
Der Auftraggeber schreibt Leistungen der Wäschevollversorgung für das Klinikum Solingen aus. Der Auftrag betrifft die bedarfsgerechte Vollversorgung mit Mietwäsche (Stationswäsche und Berufs- und Bereichsbekleidung) sowie - hinsichtlich der beim Auftraggeber noch verbliebenen Stationswäsche in geringem Umfang - die Aufbereitung und den Transport von auftraggebereigener Wäsche und sonstigen Textilien nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Der Auftrag zur Wäscheversorgung des Klinikums Solingen umfasst dabei die Gestellung, Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing und Rücklieferung von Krankenhauswäsche überwiegend im Mietwäscheverfahren - innerhalb der Vertragslaufzeit von vier Jahren (plus Verlängerungsoption von 2 x 1 Jahr) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vertragsunterlagen.
Zusätzlich umfasst der Auftrag die Übernahme der auftraggeberspezifischen Investitionen des früheren Auftragnehmers / Wäscheversorgers zu den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Restwerten. Dies betrifft den auftraggeberbezogenen Wäschebestands und die Investitionen in die Wäscheautomaten sowie die Rollgittercontainer zum jeweiligen Zeitwert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wäscheversorgung Städtisches Klinikum Solingen gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42369
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://voss-wuppertal.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQ9607Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die § 160 GWB verwiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.