IKT Hallenmodernisierung - Los 1.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikt.de
Abschnitt II: Gegenstand
IKT Hallenmodernisierung - Los 1.1
Das IKT (AG) hat vorliegend die Leistungen von Los 1 "An-/Umbau für labortechnische Anlagen" - Fachlos 1.1 "Bautechnik" des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung" beschafft, um die Bestandshalle im Exterbruch 1, 45886 Gelsenkirchen, so zu modernisieren, dass die Durchführung künftiger Forschungsprojekte entsprechend der wissenschaftlichen Standards gewährleistet ist. Ungeachtet der in Anbetracht des Hauptgegenstandes des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung" erfolgten Qualifikation als Lieferauftrag wurden auf Grundlage der Auftragsbekanntmachung die Leistungen des bauspezifischen Fachloses 1.1 "Bautechnik" beschafft.
Los 1 "An-/Umbau für labortechnische Anlagen" - Fachlos 1.1 "Bautechnik"
IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH Exterbruch 1 45886 Gelsenkirchen
Fachlos 1.1 "Bautechnik" erfasst die Rohbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Fenster und Türen, Putzarbeiten, Trockenbauarbeiten, Tore, Malerarbeiten, Fliesenarbeiten, Estricharbeiten und Gerüstarbeiten.
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" - EFRE-0600060 34.02.10.09-008.
Abschnitt IV: Verfahren
Nach der Aufhebung des unter der Vergabenummer 2022/S 172-486170 europaweit bekannt gemachten Vergabeverfahrens zur Beschaffung der Leistungen des Loses 1.1 "Bautechnik" war die Beschaffung der ausgeschriebenen Leistungen nunmehr, insbesondere aus bauablauftechnischen Gründen, dringlich. Die Angebotsfrist wurde daher auf 15 Kalendertage bestimmt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1.1 "Bautechnik"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW66070
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.