Um- und Erweiterung Rathaus Limbach_Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 271-01 LV 04 Elektrotechnik
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limbach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74838
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Limbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Um- und Erweiterung Rathaus Limbach_Elektrotechnik
Elektroinstallation
- ca. 1 Stck. Hauptverteiler, 1Stck. Messwandlerschrank.
- ca. 8 Stck. Unterverteiler.
- Betoneinlegearbeiten mit ca. 600m Rohren, 120 Betondosen
- ca. 250m Kabeltrassen, ca. 20m I90/E30 Kanal, ca. 1400 m sonstige
Kabelkanäle/Rohre, sonstige Befestigungssysteme
- ca. 280m Kabel 5x16mm²-5x50mm²
- ca. 17.000 m Kabel/Leitungen/Schwachstromleitungen verschiedener Typen und
Querschnitte.
- ca. 320 Stck Beleuchtungskörper mit Aussenbeleuchtung.
- ca. 500 Geräte (Steckdosen, Taster, Sonstiges)
- Sonnenschutz.
- KNX-Bussystem mit ca. 300 Geräten
- Brandwarnanlage/Internalarmierung mit Verkabelung
- Sicherheitsbeleuchtung mit Verkabelung
- RWA-Anlage.
- Sprechanlage
- ca. 270 NW-Anschlüsse sowie ca. 9.500m KAT 7 Kabel, 7NW_Schränke,
LWL-Verbindungen.
- Brandschutz, Baustrom, Sonstiges
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde LimbachMuckentaler Straße 974838 LimbachDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.02.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur im Auftrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3 ) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.