B32 Ortsumfahrung Ravensburg - Objektplanung Verkehrsanlagen §47 HOAI, Lph 1-4 Referenznummer der Bekanntmachung: 44/39_B32_OU_RV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt4/b32-ravensburg/
Abschnitt II: Gegenstand
B32 Ortsumfahrung Ravensburg - Objektplanung Verkehrsanlagen §47 HOAI, Lph 1-4
B32 Ortsumfahrung Ravensburg - Objektplanung Verkehrsanlagen §47 HOAI, Lph 1-4 für den Bau der Bundesstraße B32, Ortsumfahrung Ravensburg
72072 Tübingen und 88214 Ravensburg
Objektplanung Verkehrsanlagen nach §47 HOAI, Leistungsphasen 1-4 (Vorplanung bis Planfeststellungsbeschluss), für den Bau der Bundesstraße B32, Ortsumfahrung Ravensburg (Länge: ca. 3,6 km; je nach Variante mit Tunnel bis 2 km Länge)
Sollte die Genehmigungsplanung bzw. das Planfeststellungsverfahren bis Vertragsende nicht abgeschlossen sein, so wird der bestehende Vertrag bedarfsabhängig verlängert.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: (Wichtung 50% von 100%)
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
I.) Anforderung an Projektleitung I.1-3 (30%)
Gefordert werden 2 persönliche Referenzen vergleichbarer Projekte innerhalb der letzten 10 Jahre. Die Bewertung der Referenz erfolgt nach den folgenden Kriterien:
I.1) Auftragsumfang der Referenz (5%)
3 Punkte = LPh 1-4 oder LPh 2-4 nach §47 HOAI
2 Punkte = LPh 1-3; 2+3 oder 3+4 nach §47 HOAI
1 Punkt = LPh 1+2 nach §47 HOAI
I.2) Referenz Objektplanung (20 %)
3 Punkte = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI für Umfahrungsstraße mit Straßentunnellänge > 400m
2 Punkte = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI für Umfahrungsstraße oder Verkehrsanlage innerorts mit Straßentunnel
1 Punkt = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI
I.3) Öffentlichkeitsbeteiligung (5%)
3 Punkte = Pressemitteilung bzw. Zuarbeit zur Homepage, Gemeinderatsbesuche bzw. öffentliche Veranstaltungen bzw. Bürgeraufrufe, Facharbeitskreise bzw. Dialogforum
2 Punkte = Pressemitteilung bzw. Zuarbeit zur Homepage, Gemeinderatsbesuche bzw. öffentliche Veranstaltungen bzw. Bürgeraufrufe
1 Punkt = Pressemitteilung bzw. Zuarbeit zur Homepage
II.) Anforderung an stellv. Projektleitung II.1-2 (20%):
Gefordert werden 2 persönliche Referenzen vergleichbarer Projekte innerhalb der letzten 10 Jahre.
Die Bewertung je Referenz erfolgt nach den folgenden Kriterien:
II.1) Auftragsumfang der Referenz (10%)
3 Punkte = LPh 1-4 oder LPh 2-4 nach §47 HOAI
2 Punkte = LPh 1-3; 2+3 oder 3+4 nach §47 HOAI
1 Punkt = LPh 1+2 nach §47 HOAI
II.2) Referenz Objektplanung (10 %)
3 Punkte = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI für Umfahrungsstraße mit Straßentunnellänge > 400m
2 Punkte = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI für Umfahrungsstraße oder Verkehrsanlage innerorts mit Straßentunnel
1 Punkt = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: (Wichtung 50% von 100%)
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
3 Punkte = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI für Umfahrungsstraße mit Straßentunnellänge > 400m; LPh 1-4
2 Punkte = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI für Umfahrungsstraße oder Verkehrsanlage innerorts mit Straßentunnel; LPh 1-4
1 Punkt = Objektplanung Verkehrsanlage nach §47 HOAI
Der Auftraggeber wählt die stufen- und abschnittsweise Beauftragung.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer von den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Leistungsphasen zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung die weiteren in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vertrags. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise
sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils
von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch
eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende
Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer
Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür
ist das Formular "HVA F StB Erklärung Bewerbergemeinschaft"
zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die
Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars
"10008_Eigenerklärung_Eignung_04-19" erbracht werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die
Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
(Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der
unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen
gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die
Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz
von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von
Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche
durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche
Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung
entsprechender Referenzen kann bereits mit dem
Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F StB
EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
(Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der
unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen
gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Projektleitung und stellv. Projektleitung: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Ein Referenzprojekt Objektplanung Verkehrsanlagen nach §47 HOAI, LPh 1-4, nach deutschen Richtlinien. Es werden Referenzen gewertet, die in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurden.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur (oder vergleichbar) der Büro-Inhaber*in/-Geschäftsführer*in.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Nutzung von Verkehrsplanungssoftware/CAD-Software mit Übergabeformat gemäß Leistungsbeschreibung Nr. 4. Der Nachweis kann formlos oder in der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Aus diesem Grund ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis
Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
Die geforderten Nachweise gem. § 45(4) Nr. 2 und § 46(3) Nr.2, Nr.6 und Nr. 9 sowie Referenzen gem. §46 (3) Nr. 1-2 VgV sind mithilfe der Anlagen "Formblatt Nachweise" und "Formblatt Refe-renzen" einzureichen.
Für jede(n) Mitarbeiter(in), der/die im Projekt eingesetzt werden soll, ist ein Lebenslauf mit Nach-weis der Ausbildung, Berufserfahrung und Weiterbildung sowie Angabe zur Unternehmenszugehö-rigkeit (Bewerber, ARGE Partner, Unterauftragnehmer) beizufügen.
In Bezug auf den vg. wertungsrelevanten Zeitraum von zehn Jahren (z. B. für Nachweise von Re-ferenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. geltendem Landesrecht.
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom
Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für
die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten
gewährleistet werden.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2021
(TVB-Verkehrsanlagen Ausgabe 2021)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leitweg-ID (für elektronische Rechnungsstellung): 08-A9879-98
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/