Medientechnische Ausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 19 038-M
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ihk.de/sbh/
Abschnitt II: Gegenstand
Medientechnische Ausstattung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Digitalisierung der Ausstattung für die neu gebaute Akademie der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg in der Albert-Schweitzer-Str. 7 in Villingen-Schwenningen. Dies umfasst insbesondere
27,00 Stk. LCD-Projektoren incl. Halterungen
27,00 Stk. Aktivlautsprecher
27,00 Stk. Dokumentenkameras
27,00 Stk. interaktiver Touchscreen
31,00 Stk. Kabelports für Tischmontage
32,00 Stk. Bedienpanel für Steuerung Beleuchtung, Sonnenschutz,
Verdunkelung und Projektor Steuerung
2,00 Stk. Vorschaudisplays
2,00 Stk. Videokonferenzsysteme
27,00 Stk. Multimediales Präsentations- und Kollaborationssystem
1,00 Stk. Zentrale Steuerzentrale incl. vollintegrierter Audio-, Video- und Steuerung, Endstufen und notwendigen Switchen
2,00 Stk. Projektionsgroßbildleinwand
2,00 Stk. Professioneller Installationsprojektor
4,00 Stk. Hochleistungslautsprecher
2,00 Stk. Monitorlautsprecher
Sämtliche Leistungen sind zu liefern und betriebsfertig zu montieren.
Die Leistungen sind auf folgende fünf Lose aufgeteilt:
Los 1 - Seminarräume
Los 2 - Saal und Zentrale Technik
Los 3 - Foyer
Los 4 - Empfang
Los 5 - Räume Präsidentin und Hauptgeschäftsführer
Es können Angebote für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden.
Seminarräume
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Albert-Schweitzer-Str. 7 78052 Villingen-Schwenningen
Lieferung und betriebsfertige Montage von Projektoren, Videoübertragungssystemen,
Raumbedientableaus und elektronischen Türschildern incl. Einbindung in örtliches KNX-System
Saal und Zentrale Technik
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Albert-Schweitzer-Str. 7 78052 Villingen-Schwenningen
Lieferung betriebsfertige Montage von Projektoren, Leinwänden, ELA-Zentrale, Steuerungstechnik,
Raumbedientableaus incl. Einbindung in örtliches KNX-System
Foyer
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Albert-Schweitzer-Str. 7 78052 Villingen-Schwenningen
Lieferung betriebsfertige Montage von Vorschaumonitoren, ortsveränderlichen Lautsprechersystemen
Empfang
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Albert-Schweitzer-Str. 7 78052 Villingen-Schwenningen
Lieferung betriebsfertige Montage von Vorschaumonitoren und zentralem Bedientableau,
incl. Einbindung in örtliches KNX-System
Räume Präsidentin und Hauptgeschäftsführung
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Albert-Schweitzer-Str. 7 78052 Villingen-Schwenningen
Lieferung betriebsfertige Montage Videokonferenzsystemen, Raumbedientableaus incl. Einbindung in örtliches KNX-System
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Eigenerklärung zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen, insbesondere zu Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A und zu Verstößen gegen Vorschriften, die zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt haben und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
- Für präqualifizierte Unternehmen gilt, dass die oben genannten Eigenerklärungen durch die Angabe der Eintragung ins Präquali-fikationsverzeichnis ersetzt werden können, wenn die geforderten Eigenerklärungen im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Andernfalls müssen die Eigenerklärungen abgegeben werden.
Nur von Bietern und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils aktuell geltenden Fassung (Eigenerklärung zu Russ-landsanktionen).
Nur bei Bietergemeinschaften abzugeben:
Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung die Vorlage von Nachweisen zu allen geforderten Eigenerklärungen zu fordern.
Jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abgeben, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen einschließen.
Für präqualifizierte Unternehmen gilt, dass die Eigenerklärung zu den Umsätzen durch die Angabe der Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis ersetzt werden kann, wenn die geforderten Eigenerklärung im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt ist. Andernfalls muss die Eigenerklärungen abgegeben werden.
Jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Referenzen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren abgeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, sowie die Eigenerklärung abgeben, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Es müssen mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen angegeben werden, die in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren erbracht wurden. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf das bzw. die Lose, für die ein Angebot abgegeben wird. Zudem muss die Eigenerklärung abgegeben werden, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Für präqualifizierte Unternehmen gilt, dass die Eigenerklärung zu Referenzen und zu den erforderlichen Arbeitskräften durch die Angabe der Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis ersetzt werden kann, wenn die Referenzen bzw. Angaben zu den Arbeitskräften im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Andernfalls müssen die Eigenerklärungen abgegeben werden.
Auf Verlangen des Auftraggebers, d.h. noch nicht mit dem Angebot, ist für die angegebenen Referenzen ein Ansprechpartner beim damaligen Auftraggeber (Referenzgeber) für Rückfragen zu benennen und es sind die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg mit dem Angebot abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils aktuell geltenden Fassung (Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
Albert-Schweitzer-Straße 7
78052 Villingen-Schwenningen
Keine Teilnahme von Bietern und Bevollmächtigten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung Angebote zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYUYYJZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ist der Ansicht, dass sie kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und daher bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, deren Auftragswert den nach § 106 GWB maßgebenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, nicht verpflichtet ist, ein europaweites Vergabeverfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie des 2. Abschnitts der VOB/A durchzuführen. Deshalb können nach Ansicht der IHK Schwarz-wald-Baar-Heuberg auch bei diesem offenen Verfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens i.S.v. § 155 ff GWB bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gemacht werden.
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg führt nur deshalb ein offenes Verfahren i.S.d. 2. Abschnitts der VOB/A und des Vierten Teils des GWB durch, weil sie für diese Beschaffung Fördermittel erhält und der Fördergeber die Durchführung von Vergabeverfahren nach Maßgabe des im Vierten Teil des GWB geregelten Vergaberechts fordert. Der geschätzte Gesamtnettoauftragswert aller fünf Lose liegt ganz deutlich unterhalb des derzeit für Bauaufträge maßgebenden Schwellenwertes. Er liegt jedoch über dem derzeit für Liefer- und Dienstleistungsaufträge geltenden Schwellenwert. Da die Abgrenzung zwischen Bau- und Lieferaufträgen umstritten ist und die IHK auf der sicheren Seite sein möchte, hat sie entschieden, ein europaweites offenes Verfahren durchzuführen.
Sollte ein Bieter der Ansicht sein, dass die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und es sich zudem bei den fünf Losen nicht um einen Bauauftrag, sondern um eine Liefer- und Dienstleistungsauftrag handelt, können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1. angegebenen Vergabekammer geltend gemacht werden. Dabei ist folgendes zu beachten:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 angegebenen Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).