Vergabe Subunternehmerauftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 164-467544
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.padersprinter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Subunternehmerauftrag
Zu erbringen sind Subunternehmerleistungen in der öffentlichen Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV in der Stadt Paderborn.
Stadt Paderborn
Zu erbringen sind Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV in der Stadt Paderborn im Umfang von ca. 250.000 Fahrplankilometern pro Jahr. Die Leistungen sind über einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2032 zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Verfahren war zunächst als offenes Verfahren ausgestaltet, wurde jedoch später gemäß § 57 SektVO aufgehoben. Anschließend wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO durchgeführt.
2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 135, 160 GWB wird hingewiesen, inbesondere auf die Regelung des § 135 Abs. 2 GWB. Danach kann die Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe durch die Vergabekammer nur festgestellt werden,
"wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."