Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 10-19040-VE304
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tzdo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbauarbeiten
Rohbauarbeiten
Bauwerksabdichtung (Bodenplatte) ca. 1225 m²
Bauwerksabdichtung (Sockel): ca. 1025 m²
Dämmarbeiten (Bodenplatte): ca. 1225 m²
Dämmarbeiten (Sockel): ca. 1025 m²
Ortbeton (Gründung und aufgehende Bauteile): ca. 4820 m²
Betonstahlmatte: ca. 211 to
Betonstabstahl: ca. 293 to
Mauerwerkswände: ca. 2270 m²
Stahlträger: ca. 500 kg
Zentrum für integrierte Wirkstoffforschung - ZiW Otto-Hahn-Str. 15 44227 Dortmund
Zentrum für integrierte Wirkstoffforschung Dortmund - ZiW
Rohbauarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE304: Rohbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.augprien.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4360Q3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.