Abrollbehälter (AB) Gefahrgut - Fertigung eines Abrollbehälters mit entsprechender Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 558 2022 Mi
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrollbehälter (AB) Gefahrgut - Fertigung eines Abrollbehälters mit entsprechender Beladung
Fertigung und Lieferung eines Abrollbehälters ""Gefahrgut"" nach DIN 14505:2015-01
Abrollbehälter - Ausbau und Rollcontainer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Ausbau eines Abrollbehälters für den Einsatz der ABC-Gefahrenabwehr
Beladung für den Abrollbehälter
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der feuerwehrtechnischer Beladung für den genannten Abrollbehälter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abrollbehälter - Ausbau und Rollcontainer
Ort: Twist
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49767
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für den Abrollbehälter
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.