Eluatanalysen an Probekörpern aus Frisch- und Festmörtel Referenznummer der Bekanntmachung: Z4kl-V2 Eluatanalyse EU22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Eluatanalysen an Probekörpern aus Frisch- und Festmörtel
Eluatanalysen an Probekörpern aus Frisch- und Festmörtel zur Beurteilung hinsichtlich ihrer stofflichen Emissionen und der ökotoxikologischen Wirkungen.
Bergisch Gladbach
Zur Umweltbewertung wurden Methoden zur Elution aus Fest- und Frischbeton sowie der dazugehörigen Charakterisierung der emittierten Stoffe entwickelt und erprobt. Im Rahmen dieser Auftragsvergabe sollen Ausgangsstoffe für typische Betone, wie sie in den Bauwerken der Verkehrsträger eingesetzt werden, hinsichtlich ihrer stofflichen Emissionen und der ökotoxikologischen Wirkungen untersucht werden.
Die Probekörper sollen im Rahmen der Vergabe nach definierten Zusammensetzungen und Vorgaben hergestellt werden. Die Ausgangsstoffe sind vom Auftragnehmer zu beschaffen. Anschließend erfolgt die Elution nach beschriebenen bzw. normierten Vorgaben. Die Auswahl der zu analysierenden Inhaltsstoffe und Parameter pro Eluat sowie die zugehörige Methodik sind ebenfalls beschrieben und/oder verweisen auf gängige Normen und Methoden. Ökotoxikologische Untersuchungen finden an einer Auswahl von Eluaten und unter Verwendung etablierter Methoden statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Eluatanalysen an Probekörpern aus Frisch- und Festmörtel
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Dienstleistungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.