Kommunikations- und PR-Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Referenznummer der Bekanntmachung: KS 2 - 90104/2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikations- und PR-Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist thematisch verantwortlich für die Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt, für Arbeitsmarktpolitik, Ausländerbeschäftigung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Alterssicherung, Teilhabe und Belange behinderter Menschen, soziale Entschädigung, Sozialhilfe, europäische und internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie ESF. Das BMAS vergibt die Dienstleistung über die Kommunikations- und PR-Maßnahmen mit folgendem Leistungsspektrum: Strategie und Konzeption, Issue Management und Agenda Setting, Presse- und Medienarbeit, Text-, Redaktions- und Gestaltungsleistungen, Unterstützung bei Tagungen, Kongressen und sonstige Veranstaltungen, Kontrolle und Analyse Kommunikationswirkung sowie allgemeine Aufgaben. Die Unterbreitung von Angeboten für einen Teil der Dienstleistung ist nicht möglich. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer unterstützt das BMAS bei der Konzeption von PR- und Kommunikationsmaßnahmen unter Berücksichtigung der wichtigsten Kernbotschaften, Kommunikationskanäle und passender Wordings. Die strategischen und konzeptionellen Vorschläge können die mittel- und langfristige Kommunikationsausrichtung des BMAS insgesamt umfassen, aber auch die kommunikative Begleitung und Unterstützung von Initiativen, Projekten und Förderprogrammen, die durch das BMAS gesteuert werden oder punktuelle Einzelmaßnahmen. Bereits während der Konzeptionsphase sind die Belange der Barrierefreiheit für die finale Ausgestaltung von PR- und Kommunikationsmaßnahmen zu berücksichtigen sowie im Bedarfsfall das jeweils gültige CD des BMAS.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
Die Leistungserbringung ist nicht ortsgebunden, der Gerichtsstand ist Berlin.
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
zweimalige Option zur Verlängerung für jeweils 6 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kommunikations- und PR-Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.