Betriebspunkte AWW Grünpflegearbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-O-020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dülmen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duelmen.de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebspunkte AWW Grünpflegearbeiten
Grünpflegearbeiten an Betriebspunkten des AWW
Gesamtes Stadtgebiet 48249 Dülmen Gesamtes Stadtgebiet
Grünpflegearbeiten an Betriebspunkten des AWW im Stadtgebiet für 1 Jahr bis zu 4 Jahren
Der Vertrag wird zunächst für das Kalenderjahr 2023 geschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein
weiteres Kalenderjahr, wenn ihn nicht eine der Vertragsparteien zwei Monate vor Ablauf des laufenden
Kalenderjahres kündigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit
von vier Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den eingesetzten Pflegekolonnen muss ein ausgebildeter, qualifizierter Facharbeiter (Gärtner,
Landschaftsgärtner, Landwirt oder gleichwertig) als Vorarbeiter vorstehen.
Baum- und Strauchschnitt sind
ausschließlich durch gelernte Fachkräfte auszuführen.
Der AN hat alle Arbeiten mit Geräten auszuführen, die dem neusten
Stand des Immissionsschutzgesetzes entsprechen.
Der AN hat alle Arbeiten mit Geräten auszuführen, die dem neusten
Stand des Immissionsschutzgesetzes entsprechen.
Den eingesetzten Pflegekolonnen muss ein ausgebildeter, qualifizierter Facharbeiter (Gärtner,
Landschaftsgärtner, Landwirt oder gleichwertig) als Vorarbeiter vorstehen. Der Name des Vorarbeiters
ist dem AG vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Baum- und Strauchschnitt sind
ausschließlich durch gelernte Fachkräfte auszuführen. Die Qualifikation ist dem AG auf Anforderung
nachzuweisen.
Dem AN obliegt die Verkehrssicherungspflicht bei den durchzuführenden Pflegearbeiten. Die
Bestimmungen der "Richtlinien über die Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen RSA", sind zu
beachten. Die entsprechenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften sind bei allen Arbeitsvorgängen durch den AN zu beachten und einzuhalten.
Umschlossene Räume von abwassertechnische Anlagen, (Schächte, Kanäle, etc.) dürfen durch den
AN weder geöffnet noch betreten werden. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse hat der AN alle
erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm-, Geräusch- und Staubentwicklung zu ergreifen,
um Belästigungen von Anliegern, Passanten etc. im Baustellenbereich auf ein unvermeidliches Mindestmaß zu beschränken. Der AN hat alle Arbeiten mit Geräten auszuführen, die dem neusten
Stand des Immissionsschutzgesetzes entsprechen. Die sofortige Beseitigung von Beschädigungen
und Verschmutzungen beim Transport und Einbau von Materialien usw. auf privaten, öffentlichen und
betrieblichen Verkehrswegen ist zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Dülmen, Tiberstraße 17
Bei der Angebotsöffnung sind Bieter gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben und das Leistungsverzeichnis sind zwingend vorzulegen. Sollten diese Dokumente ohne Eintragungen vorliegen oder fehlen, führt das zum Ausschluss von der Wertung des Angebotes. Ebenso empfehlen wir bei Vorlage des Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei, vorsichtshalber zusätzlich ein Kurz-LV vorzulegen.
Etwaige Vorverträge, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragsnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
Vertragsgrundlage sind ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (z. B. VOL/B oder VOB/B etc.).
Rechnungsadresse: [gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBWYWVS9ZGVR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber,
die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland