Neubau eines Umschlagufers für die Schrottinsel im Duisburger Hafen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.duisport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Umschlagufers für die Schrottinsel im Duisburger Hafen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Neubau eines 400 m langen Umschlagufers für die Schrottinsel im Duisburger Hafen, am Südufer des Hafenbeckens B, als Komplettleistung zum Pauschalfestpreis.
Schrottinsel im Duisburger Hafen, am Südufer des Hafenbeckens B.
Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist der Neubau eines 400 m langen Umschlagufers für die Schrottinsel im Duisburger Hafen, am Südufer des Hafenbeckens B, u.a. bestehend aus folgenden Leistungen:
- technische Bearbeitung durch Aufstellung der erforderlichen Projekt-, Ausführungs- und Werkstattzeichnungen und Erledigung aller mit der Entwurfsbearbeitung zusammenhängenden Arbeiten einschl. Vermessungen und Nivellements,
-Lieferung sämtlicher Materialien, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen sowie die Beschaffung und das Vorhalten sämtlicher Geräte und Maschinen zur Ausführung der Baumaßnahme,
-Baustelleneinrichtung,
-Baustellensicherheit,
-Ausführung der Ufereinfassung,
-Nachweisverfahren für Ufereinfassung,
-Uferdeckwerk.
Aufgrund der geplanten Umstrukturierung der Betriebsabläufe durch den aktuellen Pächter und Betreiber der Schrottinsel ist im benachbarten Uferbereich eine Schiffsbeladeanlage vorgesehen, sodass auch Bedarf für ein neues Umschlagufer besteht.
Daher hat der AN in diesem Umschlagsbereich unmittelbar parallel vor die alte Spundwand eine neue 400m Spundwand einzubringen und mit in die Spundwand integrierten Anlegepfählen zu versehen.
Die dem AG vorliegenden Zeichnungen umfassen lediglich alle erforderlichen Ausführungszeichnungen für ein ursprünglich vorgesehenes 150 m langes Ufer. Diese Zeichnungen sind vom AN für ein 400 m langes Ufer gemäß Lageplan umzuarbeiten bzw. um 250 m zu erweitern.
Weitere Details sind den technischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, die ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Die Leistungen müssen vollständig sein, sodass sie alle Arbeiten, Teile und Einrichtungen umfassen, die für eine funktionsfähige und betriebssichere Anlage erforderlich sind.
Folgende Leistungspositionen (nicht wertungsrelevant) sind optional zu bepreisen:
-Bau der Uferwand in zwei Abschnitten,
-Oberflächenbefestigung aus Beton,
-Bauseits gestelltes Bodenmaterial,
-Kampmitteluntersuchung.
Für eine weitergehende Beschreibung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
-Bau der Uferwand in zwei Abschnitten
-Oberflächenbefestigung aus Beton
-Bauseits gestelltes Bodenmaterial
-Kampmitteluntersuchung
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zuwendungen beantragt bei der Connecting Europe Facility (CEF)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch den Nachweis der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle zu ersetzen.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Die vorstehende Anforderung stellt eine Mindestanforderung dar. Der Auftraggeber kann die nach Aufforderung vorzulegenden Nachweise auch von Unternehmen fordern, die auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis verweisen, soweit sich die Nachweise nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergeben.
a) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 10 Mio. EUR betragen.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann der AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen;
b) Angabe, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren eröffnet, kein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Formular 521);
c) Angabe, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet (Formular 521);
d) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Formular 521). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann der AG die Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszugs verlangen;
e) Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden (Formular 521).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann der AG die Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) verlangen;
f) Erklärung, dass der Bewerber seine Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann der AG die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft verlangen.
g) Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden;
Die vorstehend unter a) bis g) geforderten Angaben stellen zugleich eine Mindestanforderung dar. Der AG kann die auf Verlangen vorzulegenden Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen fordern, die keine Eigenerklärung vorlegen, sondern auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis verweisen, soweit sich die Nachweise nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergeben. Der Nachweis über das Bestehen der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung ist auch von präqualifizierten Unternehmen gesondert zu erbringen, wenn sich der Nachweis nicht aus den Eintragungen im Präqualifikationsverzeichnis ergibt.
Der Bieter hat durch Einreichung von mindestens drei Referenz nachzuweisen, dass er in den letzten drei Jahren in technischer und terminlicher Hinsicht vergleichbare Leistungen, d.h. Uferverbau mit Spundwand aus Stahlspundbohlen im Binnengewässer, vglb. der Leistungsbeschreibung, erbracht hat (einzutragen in Referenzliste).
Die vorstehenden Referenzanforderungen stellen zugleich eine Mindestanforderung dar. Bei Verweis auf das Präqualifikationsverzeichnis hat der Bieter anzugeben, welches dort gespeicherte Bauvorhaben als Referenz dienen soll. Sofern sich bei präqualifizierten Bietern die vorstehende Referenzanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, müssen auch präqualifizierte Bieter diese Mindestanforderung durch eine auszufüllende Referenzliste nachweisen.
Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme für die Vertragserfüllung und 5 % der Nettoauftragssumme zur Absicherung der Mängelansprüche nach Abnahme. Alle Bürgschaften haben den Mustern des AG zu entsprechen.
Abschlagszahlungen nach Baufortschritt gem. § 16 VOB/B. Etwaige Vorauszahlungen der Auftraggeberin müssen in diesem Fall durch Vorauszahlungsbürgschaft abgesichert werden.
Die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft muss sichergestellt sein.
Die VOB/B sowie die Besonderen, Zusätzlichen und Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen des AG werden Vertragsbestandteil.
Die Bieter haben durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, dass sie bzw. kein Mitglied der Bietergemeinschaft einen Bezug zu Russland aufweist, sog. Eigenerklärungen zum Ausschluss von Russlandbezug.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation innerhalb des eVergabesystems subreportELVIS.
Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 0221/98578-58 oder per E-Mail via: [gelöscht].
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Leistung erforderlich sind und die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses bzw. der Leistungsbeschreibung erfüllen und der Funktionalität des Hauptangebotes entsprechen. Der Bewerber hat bei Abgabe des Nebenangebots die technische Gleichwertigkeit (insb. Funktionalität, Lebensdauer, Belastbarkeit) darzulegen. Die Wertung der Nebenangebote erfolgt entsprechend dem Hauptangebot. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, ein Nebenangebot zu werten bzw. auf ein Nebenangebot den Zuschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
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