Entwicklung und Implementierung einer Technologie Roadmap für Kleinsatelliten Referenznummer der Bekanntmachung: 50RU2214
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de/rd
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Implementierung einer Technologie Roadmap für Kleinsatelliten
Ziel des Vorhabens ist daher die Entwicklung und Implementierung eines Technologie-Roadmapping-Konzeptes sowie die initiale Erstellung einer Technologie-Roadmap für Kleinsatelliten und relevante Technologien bis zum Jahr 2030. S. a. Leistungsbeschreibung
Die geforderten Aufgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklung und Implementierung einer Technologie Roadmap für Kleinsatelliten
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30
Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der
betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen
Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei
unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate
nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber
gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).