Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.9/8-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74/387
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe
Abweichende Besetzung (Nr. 4.2 der Anlage 2 - Leistungsbeschreibung):
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen. Konkret ist einem Aufstockungsverlangen um bis zu zwei Sicherheitsmitarbeiter über die jeweiligen Zahlen der Regelbesetzung je Schicht spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen. Eine Aufstockung um bis zu vier Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung je Schicht kann der Auftraggeber binnen zweier Wochen, um bis zu acht Sicherheitsmitarbeiter binnen sechs Wochen sowie um bis zu zehn Sicherheitsmitarbeiter binnen acht Wochen verlangen.
Eine Absenkung um bis zu zwei Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung je Schicht kann der Auftraggeber binnen eines Monats verlangen, von bis zu sechs Sicherheitsmitarbeitern unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen dreier Monate.
Für eine (Teil-)Rückgängigmachung der Absenkungen oder Aufstockungen gelten die vorstehenden Zeitfristen für Aufstockungen respektive Absenkungen entsprechend. (So ist beispielsweise bei einer erfolgten Absenkung um drei Sicherheitsmitarbeiter auf Anweisung des Auftraggebers binnen 48 Stunden die Absenkung auf einen Mitarbeiter zu reduzieren, binnen zweier Wochen die Regelbesetzung wiederherzustellen.)
Für die Einrichtung ist eine größere Sanierungsmaßnahme geplant, die ggf. zu einer temporären Veränderung der Belegungszahlen der Einrichtung sowie des Aufgabenzuschnitts des Sicherheitsdienstes führen kann. Während der Sanierungszeit ist daher unter Umständen eine angepasste Postenbesetzung erforderlich.
Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplanes und des Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen.
Preisgleitklausel (§ 3 Nr. 2 der Anlage 3a - Dienstleistungsvertrag):
Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen.
Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, die einen entsprechenden Tarifabschluss im Wach- und Sicherheitsgewerbe antizipieren und die der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist.
Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 85 % um die Lohnänderung angepasst wird.
Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr.
weitere Option siehe II.2.14)
weitere Option zu II.2.11)
Transferbahnhof (Nr. 9 der Anlage 2 - Leistungsbeschreibung
Auf dem Gelände des Transferbusbahnhofes findet im Regelfall montags bis freitags (außer feiertags) eine Weiterleitung von Bewohnern der Einrichtung in andere Einrichtungen statt. Zudem werden optional dienstags bis donnerstags (außer feiertags), bei erhöhtem Bedarf auch montags und freitags (außer feiertags), jeweils vormittags zentral für alle Einrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe Transferfahrten mit (Klein-)Bussen in die Stadt- und Landkreise durchgeführt. Je Transfer-Tag werden ungefähr 50 bis 200 Personen (Abweichungen nach oben und unten in Abhängigkeit der Zugangszahlen möglich) jeweils von einem Bus in einen anderen Bus umsteigen und dabei ihre Wartezeit in der Wartehalle des Transferbusbahnhofs verbringen; in dieser werden ihnen auch die Zuweisungsbescheide in die einzelnen Stadt- und Landkreise ausgehändigt. Ihr Gepäck wird während des Aufenthalts vor Ort in einem separaten überdachten Bereich südlich der Halle zwischengelagert.
9.1 Einzelne Leistungen
a) Unterstützende Aufsicht und Koordination sowie Zu- und Abgangssteuerung zu den jeweiligen Örtlichkeiten und Bussen, so beispielsweise Aufruf der einzelnen Personen im Wartebereich für eine Busabfahrt sowie anschließende Begleitung zu ihrem jeweiligen Bus. Ebenso Abhaken der ankommenden Personen und später der im Bus befindlichen Personen vor dessen Abfahrt auf dem Auftragnehmer hierfür durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Listen.
b) Bewachung des Gepäcks und Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit
c) Hilfestellung für die zu transferierenden Personen und die Busfahrer bei der Gepäckbe- und -entladung der Busse
d) Ausgabe von verpackten Lunchpaketen des Einrichtungscaterings an die zu transferierenden Personen
e) Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Zieldestination weiterreisen sind ggf. zu einer fahrkartenausgebenden Stelle in der Einrichtung zu begleiten
f) Ausgabe von Zuweisungsentscheidungen des Auftraggebers an die zu transferierenden Personen gegen deren Unterschrift und Weiterleitung dieser Empfangsbekenntnisse an den Auftraggeber
g) Öffnen und Schließen der Zufahrtstore
h) Zuführung von Bewohnern der Einrichtung über das Areal zum Busbahnhof oder Begleitung zurück auf das Einrichtungsgelände
i) Zuführung der Personen zu ggf. erforderlichen Testungen oder medizinischen Untersuchungen am Transfer-Busbahnhof
j) Aufsicht über die wartenden Bewohner und Sicherstellung der Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsvorgaben
Weitere Aufgaben, die den vorstehenden vergleichbar sind können nach Maßgabe des Auftraggebers hinzutreten.
9.2 Personaleinsatz
Die optionale Leistung hat in nachfolgend aufgeführter Regelbesetzung zu erfolgen:
Montag bis Freitag von 6:00 - 12:00 Uhr (außer feiertags):
3 Sicherheitsmitarbeiter
1 Schichtleiter
Sofern es der Umfang des anfallenden Transferumschlags zulässt, ist es dem Auftraggeber unbenommen weniger als die aufgeführte Personenanzahl abzurufen und im Übrigen die Aufgaben am Transferbusbahnhof durch die Regelbesetzung nach Ziffer 4.1 umzusetzen. Ebenfalls ist es dem Auftraggeber unbenommen bei einem entsprechenden Bedarf mehr als die genannte Personenanzahl abzurufen. Die Fristen für Personalaufstockungen und -absenkungen nach Ziffer 4.2 gelten entsprechend.
9.3 Abruf der Option
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist der Transferbusbahnhof in Betrieb, sodass die Leistungen nach Ziffer 9.1 und 9.2 mit Leistungsbeginn sofort zu erbringen sind und insoweit als abgerufen gelten.
Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Ziffern 9.1 und 9.2 kann nur mit einer Frist von zehn Wochen und in Textform erfolgen.
Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Option jeder-zeit erneut abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens vier Wochen vor der Aufnahme des Transferumschlags am Leistungsort, also der Inanspruchnahme der Leistungen nach den Ziffern 9.1 und 9.2, in Textform angekündigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 01.12.2022, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Fehlende Angebotsunterlagen werden gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) nicht nachgefordert.
Angebote, die die geforderten Unterlagen nicht enthalten, sind dementsprechend gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y6LV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]