Wartung und Kalibrierung von Dauermessstellen zur Luftschadstoffmessung an BAB Referenznummer der Bekanntmachung: Z4kl-V3 Dauermessstellen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Kalibrierung von Dauermessstellen zur Luftschadstoffmessung an BAB
Quartalsweise Betreuung (Funktionskontrolle, Kalibrierung und Wartung) aller eingesetzten Messgeräte und Verbrauchsmaterialien an den derzeit zwei Messquerschnitten (an der BAB A4 und der BAB A555) und dem mobil einsetzbaren Messfahrzeug
Messandorte A4 und A555 gem. Anlage 1 in den Vergabeunterlagen
Quartalsweise Betreuung (Funktionskontrolle, Kalibrierung und Wartung) aller eingesetzten Messgeräte und Verbrauchsmaterialien an den derzeit zwei Messquerschnitten (an der BAB A4 und der BAB A555) und dem mobil einsetzbaren Messfahrzeug.
Dabei müssen die vorgenommenen Arbeiten gemäß der aktuellen europäischen Normen für das jeweilige Referenzverfahren erfolgengemäß DIN EN 14211, Ozon mit UV-Photometrie gemäß DIN EN 14625, Feinstaub mit Streulichtverfahren gemäß DIN EN 16450. Qualitätssichernde Maßnahmen zum Betrieb der Online-Messverfahren müssen darüber hinaus den Vorgaben der Messgerätehersteller, insbesondere deren Wartungsroutinen gemäß Betreiber- / Wartungshandbüchern entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung und Kalibrierung von Dauermessstellen zur Luftschadstoffmessung an BAB
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Dienstleistungsauftrages gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.