Umbau/Erweiterung der GGS Polderdorfschule - Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: S-WESEL-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau/Erweiterung der GGS Polderdorfschule - Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
Umbau/Erweiterung der GGS Polderdorfschule - Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
Wesel
Auf dem Neubautrakt der OGATA werden auf der Brettsperrholzdachdecke über dem 1. Obergeschoss Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten ausgeführt. Die Dachfläche beträgt ca. 310 qm, der Umfang ca. 75 m. Die Dachfläche erhält einen Warmdachaufbau mit Gefälledämmung und wird als Gründach ausgebildet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Angaben über die ausgeführten Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste). Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben - jeweils mit Angabe der Auftragshöhe, inkl. Ansprechperson und Tel-Nr.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Eigenerklärung zur Eignung
- Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionen
- bei Bietergemeinschaften: Formular 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird - (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
- bei Unteraufträgen / Eignungsleihe:
- Formular 347 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - wenn Teile der Leistung an Nachunterneh-mer vergeben werden sollen - (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)
- Formular 349 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)
- Formular 349 a - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1
genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Wege: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland