Lieferung Druck-und Multifunktionssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 22-098EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Druck-und Multifunktionssystem
Die Stadt Kamen plant die im Einsatz befindlichen Multifunktionsgeräte mit Drucken, Scannen, Faxen und Kopieren gegen fabrikneue Geräte auszutauschen. Außerdem soll ein Servicevertrag über 60 Monate mit der Option der Verlängerung geschlossen werden.
Stadt Kamen Rathausplatz 1 59174 Kamen
Die Stadt Kamen plant die im Einsatz befindlichen Multifunktionsgeräte mit Drucken, Scannen, Faxen und Kopieren gegen fabrikneue Geräte auszutauschen. Außerdem soll ein Servicevertrag über 60 Monate mit der Option der Verlängerung geschlossen werden.
Die Geräte sind an diversen Standorten (Rathaus, Schulen etc. aufzustellen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYADC8E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Der Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.