Vergabe einer Minderheitsbeteiligung in Höhe von 49 Prozent an einer bestehenden Servicegesellschaft mit Reinigungsleistungen und anderen hauswirtschaftlichen Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/12/01-012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sbk-vs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Minderheitsbeteiligung in Höhe von 49 Prozent an einer bestehenden Servicegesellschaft mit Reinigungsleistungen und anderen hauswirtschaftlichen Leistungen
Das Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen ist mit 51 Prozent an der Klinik-Service GmbH beteiligt.
Die anderen 49 Prozent werden von einem strategischen Partner als Minderheitsgesellschafter gehalten.
Die Klinik-Service GmbH erbringt im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft aufgrund eines Vertrages mit dem Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen Leistungen der Unterhalts-, Intensiv-, OP-, Glasreinigung, Bettenaufbereitung und Reinigung der Außenbereiche sowie weitere hauswirtschaftliche Dienstleistungen.
Das derzeitige Vertragsverhältnis mit dem strategischen Minderheitsgesellschafter endet zum 30.09.2023. Auch ab 01.10.2023 sollen die vorgenannten Leistungen an das Schwarzwald-Baar-Klinikum durch die Klinik-Service GmbH erbracht werden - dies bereits mit dem neuen Minderheitsgesellschafter, der im Rahmen dieser Ausschreibung bestimmt wird.
In diesem Vergabeverfahren sucht das Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen einen strategischen Partner, der den Geschäftsanteil des bisherigen Partners sowie die Beratung und Unterstützung sowie den Service und die kaufmännische Verwaltung der Klinik-Service GmbH übernimmt.
Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH Klinikstraße 11 78052 Villingen-Schwenningen
Das Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen ist ein Krankenhaus der Zentralversorgung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg. Es gehört zu den zehn größten nicht universitären Kliniken in Baden-Württemberg und zu den 80 größten Kliniken in Deutschland. Mit 25 hochspezialisierten Hauptabteilungen und zwei Belegabteilungen bietet die Einrichtung ein Leistungsspektrum vergleichbar der "Maximalversorgung".
Angegliedert sind eine Hebammenschule und eine Pflegeschule mit Kinderkrankenpflege und Krankenpflegeschule.
Die Leistungen in der Unterhalts-, Intensiv- und OP-Reinigung, Datenaufbereitung und Reinigung der Außenanlagen sowie weitere hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden durch die Service-Gesellschaft Klinikum-Service GmbH einer Tochtergesellschaft des Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen, im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft erbracht, für die im Rahmen dieser Vergabe ein Minderheitsgesellschafter gesucht wird, der die operative Betriebsführung und Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Dienstleistungen übernimmt und damit den bestehenden Minderheitsgesellschafter ablöst.
Die Reinigungsgrundfläche des Schwarzwald-Baar-Klinikum erstreckt sich mit rund 120.000 qm. auf die Standorte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen.
Die Reinigungsfläche je Monat beträgt in Abhängigkeit von der Reinigungsfrequenz rund 1.700.000 qm.
Die Klinikum-Service GmbH beschäftigt ca. 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen beabsichtigt ab 01.10.2023 die Unterhaltsreinigung und weitere hauswirtschaftliche Dienstleistungen für einen Zeitraum von 5 Jahren und Optionen auf Verlängerung an die Klinik-Service GmbH zu vergeben.
Der Minderheitsgesellschafter übernimmt dabei als Auftragnehmer Beratungs-, Service- und kaufmännischen Verwaltungsleistungen für die Klinik-Service GmbH und schließt hierzu einen Beratungs- und Servicevertrag mit der Klinik-Service GmbH ab. Gleichzeitig erwirbt der Minderheitsgesellschafter einen Anteil von 49 Prozent an der Klinik-Service GmbH zum Nennwert der Anteile von [Betrag gelöscht] EUR.
Gleichzeitig schließen das Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen und die Klinik-Service GmbH einen Werkvertrag über die Erbringung von Reinigungsleistungen und weiteren hauswirtschaftlichen Dienstleistungen ab.
Vom Bieter wird erwartet, dass er die einzelnen Leistungen der Servicegesellschaft kalkuliert, die Gesamtkosten der Servicegesellschaft unter Berücksichtigung des Beratungs- und Servicevertrags berechnet und einen Wirtschaftsplan für die Vertragslaufzeit plant und darstellt.
Der Vertragszeitraum beträgt 5 Jahre mit Option auf Verlängerungen.
Sollten mehr Teilnahmeanträge eingehen, wird der Auftraggeber eine Auswahl unter den geeigneten Bewerbern auf Basis der Bewertungsmatrix durchführen, die den Interessenten mit den Vordrucken für die Eigenerklärungen zur Verfügung gestellt wird.
Die Auswahl erfolgt auf Basis folgender Kriterien:
- Erklärung über den spezifischen Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021), der mit der Erbringung von Management- und Beratungsleistungen von Servicegesellschaften erzielt worden sind
- Erklärung über den gemanagten Umsatz von Servicegesellschaften im Bereich der Reinigung, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
- Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter, die im Bereich des Management und der Beratung von Servicegesellschaften für Krankenhäuser mit Qualifikation als Betriebswirt bzw. Ingenieur oder vergleichbar in der Gebäudereinigung oder im Facility Management oder Gebäudereinigungsmeister eingesetzt werden
- Erfahrungsnachweis durch Referenzen über Servicegesellschaften in der Art der anzubietenden Leistung (Management und Beratung von Servicegesellschaften für Krankenhäuser im Bereich der Reinigung) jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) mit Angaben zu Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Laufzeit, Auftragsvolumen, Vollkräfte bei maximal 10 zu benennenden Referenzen
- Benennung des/der Projektleiters/-in und des/der Betriebsleiter/-in inkl. Nachweisen der Berufszulassung sowie persönlicher Werdegang mit Erfahrungsnachweisen (Zeugnisse, Qualifikation), Angabe personenbezogener Referenzen in der Art der anzubietenden Leistung (Management und Beratung von Servicegesellschaften für Krankenhäuser im Bereich Gebäudereinigung) mit Angaben zu Auftraggebern, Auftragsgegenstand, Laufzeit, Auftragsvolumen sowie Angaben über Erfahrung in der Mitarbeiterführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Beschreibung der Bedingungen sind in den Teilnahmeunterlagen (Eignungskriterien) enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4LYW71TNRQS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland