Lieferung eines Monitoringtools für den Klimaschutz sowie Softwarepflegeleistungen für 3 Jahre
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Monitoringtools für den Klimaschutz sowie Softwarepflegeleistungen für 3 Jahre
Die Stadt Karlsruhe verfolgt das Ziel bis 2040 sowohl in der Verwaltung als auch im gesamtstädtischen Bereich Klimaneutralität zu erreichen. Seit 2007 liegt eine jährliche Treibhausgasbilanzierung der gesamten Stadt nach Sektoren und Energieträgern mit dem Bilanzierungstool BICO2-BW als Top-down Bilanzierung vor. Die Umsetzung und der Erflog von einzelnen Maßnahmen kann durch diese Bilanzierung nicht abgebildet werden. Es soll zukünftig ein Bottom-up Ansatz verfolgt werden, bei dem ausgehend von den einzelnen Maßnahmen und Maßnahmenbündeln, eine erfolgte Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bewertet werden kann.
Karlsruhe
Gemäß des Klimaschutzkonzeptes 2030 der Stadt Karlsruhe besteht das Monitoring der Klimaschutzmaßnahmen aus den drei Elementen. Prozessverstetigung, Controlling und Berichterstattung. Zum Controlling steht folgende Passage im Klimaschutzkonzept.
„Mit dem Controlling soll eine kontinuierliche Maßnahmenverfolgung und -bewertung stattfinden. Hierfür sind geeignete Indikatoren zu entwickeln, die dann – möglichst ohne großen Erhebungsaufwand - jährlich abgerufen werden können. Eine Energie- und CO2-Bilanz wird wie bisher alle zwei Jahre erarbeitet werden. Es wird zu prüfen sein, ob es für das Controlling geeignete EDV-gestützte Lösungen gibt, die eine Entlastung für die betroffenen Sektoren bringen könnten.“ Inzwischen sind verschiedene Softwarelösungen für den kommunalen Klimaschutz verfügbar, mit denen sowohl eine Energie- und Treibhausgasbilanz erstellt werden kann, als auch zum Controlling der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen und der Fortschrittsberichterstattung genutzt werden können. Zur öffentlichen Kommunikation der Fortschritte im Klimaschutz ist es nützlich, den Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen auf einer Webseite transparent präsentieren zu können. Die Visualisierung des Klimaschutzkonzeptes und des Maßnahmenkataloges ist somit eine Voraussetzung für die ausgeschriebene Softwarelösung. Die Dateneingabe soll Browsergestützt und kollaborativ möglich sein, um die entsprechenden Stellen und Ämter in der Stadtverwaltung in die Dateneingabe einbeziehen zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
- gggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (Formular 235)
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über
- Referenzprojekte (Mindestanzahl 2):
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde. Die Referenzen beziehen sich auf eine vergleichbare Kommunengröße, wie die Stadt Karlsruhe mit rund 300.000 Einwohner*innen.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Alle Mindestanforderungen aus den Vergabeunterlagen müssen erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS)
der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über
www.subreport.de/E13192839. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den
Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer [gelöscht] zur
Verfügung.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische
Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu
richten. Auskünfte werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabinformationssystem ELViS erteilt. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil
der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/
Bieterinformationen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).