Edelstahbecken / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad" Referenznummer der Bekanntmachung: VE 383.01 / KK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gsw-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Edelstahbecken / Neubau Kombibad Kamen "Sesekebad"
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH, beabsichtigt, auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten.
Herstellung von Edelstahlbecken im Hallen- und Freibad. Insgesamt fünf Beckenkörper, darunter ein 25m Sportbecken mit Vorbereitung für Teilhubboden, ein Multifunktionsbecken mit Vorbereitung Vollhubboden (beide indoor), ein 50m Sportbecken als schlaffe Auskleidung in Bestandsbecken, ein Erlebnisnichtschwimmerbecken mit Attraktionen als ausgesteifte Konstruktion sowie ein Kinderbecken mit verschiedenen Wassertiefen (drei outdoor). Beinhaltet sind ebenfalls sämtliche Anbauten und Ausstattungsgegenstände, wie Startblöcke etc.
Neubau Kombibad Kamen Am Schwimmbad 8 59174 Kamen
1 Stk. 50 m Freibadsportbecken mit ca. 1.050 m² Wasserfläche und ca. 2,10 m Wassertiefe 1 Stk. Freibadkinderbecken mit ca. 93,50 m² Wasserfläche und 0,2 bis 0,4 m Wassertiefen 1 Stk. Nichtschwimmer-/ Erlebnisbecken mit ca. 390 m² Wasserfläche und 1,20 m Wassertiefe 1 Stk. 25 m Sportbecken mit ca. 375 m² Wasserfläche und Wassertiefen von 2,00 bis 3,85 m 1 Stk. Multifunktionsbecken mit ca. 100 m² Wasserfläche und ca. 2,20 m Wassertiefe 1 Stk. 1m-Sprungbrett hochklappbar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Edelstahlbecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89520
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6260KZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.