Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rems-Murr-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rems-murr-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rems-Murr-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Zweckverband Breitbandversorgung Rems-Murr hat im Auftrag der jeweiligen Kommunen zur Versorgung aller Haushalte, Gewerbetreibenden, Schulen und sonstigen institutionellen Nachfrager mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Einzellosen 2, 3 und 6 unter dem Vorbehalt einer bestandskräftigen Erteilung der endgültigen Zuwendungsbescheid durch den Bund und das Land Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Gemeinde Kernen i. R. (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Gemeinde Oppenweiler (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Gemeinde Korb (Weiße Flecken)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Gemeinde Korb (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Gemeinde Alfdorf (Weiße Flecken)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Gemeinde Berglen (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Gemeinde Burgstetten (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Gemeinde Leutenbach (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Gemeinde Remshalden (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Große Kreisstadt Backnang (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Gemeinde Rudersberg (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines odermehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Die vorliegende Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgt daher lediglich freiwillig. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer ist daher grundsätzlich nicht statthaft. Auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Zweckverband nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Zweckverband nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ge-rügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Zweckverband gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Zweckverband gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Zweckverbands, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bliebt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland