FE 15.0708/2022/DRB - Sicherstellung der Dauerhaftigkeit von Stahlbeton bei erhöhter Chloridbeanspruchung Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 15.0708/2022/DRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 15.0708/2022/DRB - Sicherstellung der Dauerhaftigkeit von Stahlbeton bei erhöhter Chloridbeanspruchung
FE 15.0708/2022/DRB - Sicherstellung der Dauerhaftigkeit von Stahlbeton bei erhöhter Chloridbeanspruchung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Von Straßenbauverwaltungen wurden Probleme hinsichtlich der Dauerhaftigkeit von Bauwer-ken und Bauteilen aus Stahlbeton in geringem Alter gemeldet. Die Ursache der Schäden wird u. a. in einer mangelhaften Ausführungsplanung und -qualität sowie in der Verwendung nicht geeigneter Betonrezepturen bei erhöhter Chloridbelastung vermutet. Um die Dauerhaftigkeit sicherstellen zu können ist eine Differenzierung des Materialwiderstandes über zusätzliche Anforderungen denkbar. Derartige Ansätze sind derzeit Gegenstand europäischer Nor-mungsaktivitäten, hierfür werden leistungsbezogene Bemessungskonzepte auf probabilisti-scher Basis herangezogen. Die Verhältnisse in Brücken und Ingenieurbauwerken aus Beton und der Erhaltung unterscheiden sich zum allgemeinen Hochbau. Insbesondere das Quali-tätssicherungskonzept, die Bauwerksprüfung, das Erhaltungsmanagement und die kontinuier-lich gesammelten Erfahrungswerte sind in diesem Kontext zu nennen. Damit stellen sich eine Reihe von praxisrelevanten Fragen, z. B. bezüglich der Auswirkungen der getroffenen An-nahmen und ihre Streuung auf die Bemessungsergebnisse als Grundlage für Übereinstim-mungsnachweise und Kontrollprüfungen.
Ziel dieses Forschungsvorhaben ist die Erfassung und die Analyse von Lösungsstrategien im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit von Stahlbeton bei erhöhter Chloridbeanspruchung auf der Grundlage von leistungsbezogenen Dauerhaftigkeitskonzepten. Als Ergebnis sollen diese Lö-sungsstrategien für die Anwendung bereitgestellt und Vorschläge für die Weiterentwicklung der vorhandenen Regeln in Normen und ZTV-ING ausgearbeitet werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Erfahrung in der Forschung und/oder Planung und/oder Durchführung und/oder Auswertung von Projekten bezüglich chloridinduzierter Korrosion sowie Erfahrungen mit probabilistischen Analysen zu Dauerhaftigkeitsfragen im Betonbau
Erfahrung und Kenntnis in der Fachrichtung Brücken- und Ingenieurbau und/oder im Betonbau mit den für das vorliegende Forschungsvorhaben anzuwendenden notwendigen Regelwerken (ZTV-ING usw.) Mindestens 2 abgeschlossene Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre
Mitgliedschaft in einschlägigen nationalen und/oder internationalen Gremien des Betonbaus und der Betondauerhaftigkeit (mindestens ein Gremium z.B. DIN, DAfStb, DBV, Bund/Länder-AG, Fib, CEN) mit Benennung der Ausschüsse
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.