Betrieb einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in 59379 Selm - Catering/ Vollverpflegung / Ernährung der Bewohner der Einrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 73-2022-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in 59379 Selm - Catering/ Vollverpflegung / Ernährung der Bewohner der Einrichtung
Ausgeschrieben wird das Catering für eine Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in 59379 Selm.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Industriestraße 16 59379 Selm
Ausgeschrieben wird das Catering für eine Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in 59379 Selm.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag: Catering
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://baeckerei-kanne.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDC7K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.