Aufbau und Betrieb Agentur für den kommunalen Klimaschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 26-BE-2205
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.z-u-g.org
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Betrieb Agentur für den kommunalen Klimaschutz
Das BMWK sucht einen Träger oder eine Trägerin für den Aufbau und Betrieb der Agentur für den kommunalen Klimaschutz. Die Agentur ist als die zentrale Beratungs-, Service- und Informationsstelle für Kommunen und kommunale Akteure im Bereich des kommunalen Klimaschutzes, einschließlich der kommunalen Förderprogramme im Klimaschutz auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene mit Schwerpunkt auf die kommunalen NKI-Förderprogramme, einzurichten.
Berlin
Öffentliche Auftraggeberin dieses Dienstleistungsauftrages ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH nimmt im Auftrag des BMWK die Funktion der Vergabestelle wahr und vertritt das BMWK im laufenden Vorhaben als Vertragspartnerin bei der vertraglichen Umsetzung des Auftrags.
Ziel des Auftrags ist der Aufbau und Betrieb der Agentur für den kommunalen Klimaschutz. Die Agentur ist als die zentrale Beratungs-, Service- und Informationsstelle für Kommunen und kommunale Akteure im Bereich des kommunalen Klimaschutzes, einschließlich der kommunalen Förderprogramme im Klimaschutz auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene mit Schwerpunkt auf die kommunalen NKI-Förderprogramme, einzurichten.
Siehe Dokument 02_Leistungsbeschreibung
Ende der Frist für Bieterfragen: 17.10.2022, 13h
Voraussichtliches Zuschlagsdatum: 20.12.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau und Betrieb Agentur für den kommunalen Klimaschutz
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.