RV 108 / Herstellung und Lieferung von Plaketten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5025-1000-10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV 108 / Herstellung und Lieferung von Plaketten
RV 108 / Herstellung und Lieferung von Landeswappen-, Hauptuntersuchungs-, Kurzzeit-, Ausfuhr-, Sicherheitsprüfungs- und Feinstaubplaketten für die KFZ-Zulassungsstelle der Stadt Köln
50679 Köln Nordrhein-Westfalen
Zulassungsplaketten:
- Landeswappen-Plaketten: Schätzmenge 350.000 Stück per anno, Höchstmenge 400.000 Stück per anno
- Kurzzeit-Plaketten: Schätzmenge 15.000 Stück per anno, Höchstmenge 17.500 Stück per anno
- Ausfuhr-Plaketten: Schätzmenge 15.000 Stück per anno, Höchstmenge 17.500 Stück per anno
Kennzeichnungsplaketten:
- Feinstaub-Plaketten (mit Siegeleindruck): Schätzmenge 60.000 Stück (grün) per anno, Höchstmenge 75.000 Stück per anno
Prüfplaketten:
- Hauptuntersuchungs-Plaketten: Schätzmenge 240.000 Stück per anno, Höchstmenge 275.000 Stück per anno
- Sicherheitsprüfungs-Plaketten: Schätzmenge 1.200 Stück per anno, Höchstmenge 1.500 Stück per anno
Verlängerungsoption 1x um ein weiteres Jahr
Verlängerungsoption 1x um ein weiteres Jahr
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in Kopie) über die aktuelle KBA-Zertifizierung einschließlich Anhang (Geltungsbereiche und Kooperationspartner) aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung noch mindestens 2 Monate gültig sein. Anderenfalls ist zusätzlich eine durch das KBA ausgestellte Bestätigung der fristgemäßen Re-Qualifizierungsprüfung zur Verlängerung der Autorisierung beizufügen. Aus der Bestätigung muss neben dem Umfang der Autorisierung hervorgehen, dass gegen eine Beauftragung keine Bedenken bestehen.
- Für jeden anzubietenden Plakettentyp in Kopie ein amtliches Prüfzeugnis eines Materialprüfungsamtes beziehungsweise einer Materialprüfungsanstalt oder einer vergleichbaren Untersuchungsstelle, das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als fünf Jahre ist.
- Gegebenenfalls geringe Teilmenge zu Testzwecken (100 Stück pro Plakettentyp)
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html