Umbau, Sanierung und Erweiterung Rathaus Neuried Referenznummer der Bekanntmachung: 1787
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuried (Ortenaukreis)
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://neuried.net/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau, Sanierung und Erweiterung Rathaus Neuried
Anlass für das Vergabeverfahren für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume ist der geplante Umbau, die Sanierung und die Erweiterung des bestehenden Rathauses in 77743 Neuried.
Die Hauptverwaltung der Verbandsgemeinde Neuried im Ortsteil Altenheim verteilt sich derzeit auf 3 Gebäude. Eine Bestandsanalyse zeigt, dass die aktuelle Situation verschiedene Schwachstellen aufweist: unübersichtliche Verteilung der Ämter innerhalb des Gebäudeensembles, keine direkte Verbindung der Gebäude und fehlende barrierefreie Nutzbarkeit.Unter Einbeziehung der Mitarbeiter wurden ab September 2021 verschiedene Workshops zur Bewertung der aktuellen Situation und den daraus resultierenden Anforderungen durchgeführt. Die PARTNER AG hat auf Basis der Ergebnisse aus der Bestandsanalyse und der Mitarbeiterbeteiligung eine Konzeptidee zur Umgestaltung, Sanierung und Erweiterung des Rathauses Neuried entwickelt.
77743 Neuried (Ortenaukreis)
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI (Grundleistungen), Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 34 HOAI, LPH 9 optional
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) gemäß §§ 33 ff HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.