Lernmittel für Düsseldorfer Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lernmittel für Düsseldorfer Schulen
Rahmenvertrag über die Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln (Bücher und andere Medien für den Schulunterricht) für Düsseldorfer Schulen
Schulen in Stadtbezirk 1
Schulen im Stadtbezirk 1 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für 14 städtische Schulen im Stadtbezirk 1 für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Schulen in Stadtbezirk 1 und 2
Schulen in den Stadtbezirken 1 und 2 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für 13 städtische Schulen in den Stadtbezirken 1 und 2 für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Schulen in Stadtbezirk 3
Schulen im Stadtbezirk 3 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für 13 städtische Schulen im Stadtbezirk 3 für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Schulen in Stadtbezirk 3
Schulen im Stadtbezirk 3 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für 11 städtische Schulen im Stadtbezirk 3 für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Schulen in Stadtbezirk 3
Schulen im Stadtbezirk 3 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für 10 städtische Schulen im Stadtbezirk 3 für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Schulen in Stadtbezirk 4 und 5
Schulen in den Stadtbezirken 4 und 5 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für 15 städtische Schulen in den Stadtbezirken 4 und 5 für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Schulen in Stadtbezirk 5, 6 und 7
Schulen in den Stadtbezirken 5, 6 und 7 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für 20 städtische Schulen in den Stadtbezirken 5, 6 und 7 für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Schulen in Stadtbezirk 7 und 8
Schulen in den Stadtbezirken 7 und 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für 17 städtische Schulen in den Stadtbezirken 7 und 8 für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Schulen in Stadtbezirk 8 und 9
Schulen in den Stadtbezirken 8 und 9 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für 21 städtische Schulen in den Stadtbezirken 8 und 9 für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Schulen in Stadtbezirk 9 und 10
Schulen in den Stadtbezirken 9 und 10 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für 16 städtische Schulen in den Stadtbezirken 9 und 10 für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit für das Schuljahr 2025/2026 ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
A. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen vergaberechtlicher Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB gemäß Formular ZV2 der Vergabeunterlagen
B. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formular ZV3 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
C. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist, ist vom Bieter das Formular ZV4 zur Unterauftragsvergabe sowie vom Nachunternehmer das Formular ZV5 zur Eignungsleihe ausgefüllt vorzulegen.
Vorlage einer Referenz über die Abwicklung eines vergleichbaren Schulbuchauftrages (zusätzlich eingereichte Referenzen finden keine Berücksichtigung!)
Die Referenz muss folgende Angaben enthalten:
· Zeitraum (nicht älter als 4 Jahre, maßgeblicher Zeitraum ist hierbei die Abwicklung des Hauptauftrages zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2022)
· Mindestauftragsvolumen 90.000,00 € brutto pro Schuljahr ohne Nachlass über eine mehrjährige (mind. 2 aufeinanderfolgende Schuljahre) Lieferzeit eines Auftraggebers (mit Angabe des Auftraggebers und des Ansprechpartners) innerhalb des benannten Zeitraums
· Angabe des Auftragsvolumens in €
oder
Vorlage von zwei Referenzen über die Abwicklung eines vergleichbaren Schulbuchauftrages (zusätzlich eingereichte Referenzen finden keine Berücksichtigung!)
Die Referenz muss folgende Angaben enthalten:
· Zeitraum (nicht älter als 4 Jahre, maßgeblicher Zeitraum ist hierbei die Abwicklung des Hauptauftrages zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2022)
· Mindestauftragsvolumen 90.000,00 € brutto pro Schuljahr ohne Nachlass über zwei aufeinanderfolgende Schuljahre von maximal 2 Auftraggebern (mit Angabe der Auftraggeber und der Ansprechpartner) innerhalb des benannten Zeitraums
· Angabe des Auftragsvolumens in €
Die Beibringung einer Referenz entfällt, wenn eine Vertragsbeziehung im Bereich der Schulbuchlieferungen mit der Stadt Düsseldorf zwischen den Schuljahren 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 bestanden hat.
siehe oben
Mit der Angebotsabgabe ist eine Bietererklärung zum 5. EU-Sanktionspaket vorzulegen und im Rahmen der Auftragsausführung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.