Ausbau Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar in Heiligkreuzsteinach Referenznummer der Bekanntmachung: 367/22-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sinsheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 74889
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fibernet-rn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar in Heiligkreuzsteinach
Ausbau Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar in Heiligkreuzsteinach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) im Gemeindegebiet Heiligkreuzsteinach. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Gemarkungsgebiet gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahme kann der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes für das Projekt wurde beantragt und soll im Juli 2022 beschieden werden. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes wird in der nächsten Verfahrensstufe im Rahmen der Anlage Zuwendungsbescheide zur Verfügung gestellt. Der Förderantrag zur Ko-Finanzierung des Projekts durch das Land Baden-Württemberg wird beim Innenministerium Baden-Württemberg nach Vorlage des vorläufigen Förderbescheids des Bundes umgehend beantragt. Es wird erwartet, dass dieser bis zum Verfahrensende dieses Verfahrens vorliegt.Für den Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Gemarkungsgebiets in den Jahren 2022 und 2024 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das Backbone-Netz des Zweckverbands, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken: Heiligkreuzsteinach - ca. 21,4 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze- ca. 5,0 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme- ca. 700 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken - ca. 6 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca. 50 Unterverteilungen (RVt) Der Auftraggeber hat bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen zur Verfügung gestellt werden. Dem Generalübernehmer werden diese Daten gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt. Die Bestandunterlagen des Auftraggebers entsprechen nicht den Vorgaben des Fördermittelgebers hinsichtlich des umzusetzenden Faser-, Material- und Reservekonzepts des Bundes sowie den anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen. Der Planungsstand ist folglich hinsichtlich Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes in eine Genehmigungsplanung weiterzuentwickeln und gemäß den anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen bereitzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.