/ den Auftraggeber: Generalplanerleistungen für die luftwaffenspezifische Infrastruktur des Waffensystems F-35A auf dem Fliegerhorst Büchel

Vorinformation über Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/organisation-iud/baiudbw

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Generalplanerleistungen für die luftwaffenspezifische Infrastruktur des Waffensystems F-35A auf dem Fliegerhorst Büchel
II.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 17: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Fliegerhorst Büchel, 56823 Büchel, Bundesland Rheinland-Pfalz
DEB1C Cochem-Zell
II.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: nein
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen oder der Art und der Menge bzw. des Wertes der Waren oder Dienstleistungen:
Aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen rückt die Landes- und Bündnisverteidigung neben den verschiedensten weltweiten Einsatzszenarien zentral in den Fokus der Bundeswehr. Um die wachsenden Aufgaben der Bundeswehr in der sich aktuell ändernden weltpolitischen Lage vollumfänglich qualitativ wie quantitativ wahrnehmen zu können, wurde unter anderem die Anschaffung neuer militärischer Ausrüstung und neuer Waffensysteme durch den deutschen Bundestag beschlossen.
Um auch weiterhin einen qualitativen Beitrag Deutschlands im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung leisten zu können, ist das aktuell in der Nutzung befindliche Waffensystem PA-200 Tornado zeitnah durch das modernere Waffensystem F-35A aus US-amerikanischer Produktion zu ersetzen.
Das neue Waffensystem wird auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel in Rheinland-Pfalz stationiert. Dafür ist es erforderlich, eine spezifische, an das neue Waffensystem angepasste Infrastruktur im Norden der Liegenschaft neu zu errichten. Diese muss bis zur Auslieferung der ersten Luftfahrzeuge (Lfz) nach Deutschland unter Berücksichtigung notwendiger Einrüstungs- und Zertifizierungszeiträume der amerikanischen Herstellerfirma Lockheed Martin bereits im November 2026 fertiggestellt sein.
Die von dieser Vorinformation gedeckte Vergabe dient der Beschaffung der erforderlichen Generalplanerleistungen der für die Stationierung der F-35A erforderlichen Infrastruktur. Diese umfasst die Erbringung ausführungsreifer Planungsleistungen für folgende Gebäude und Anlagen:
• Neubau einer „Special Access Program Facility (SAP-F)”, mit Anteilen Missionsplanung, Briefing sowie Debriefing und Simulatoren,
• Neubau einer Wartungs- und Instandsetzungshalle mit Dockplätzen und Werkstattbereichen, inklusive Lagerflächen zur Durchführung der Instandhaltung und Verortung aller Funktions- und Aufenthaltsbereiche sowie den Anteilen „Gefechtsstand“ und einem Arbeits- und Lagerbereich der Staffeln wie auch einer technisch-logistischen Ausbildungsinfrastruktur,
• Neubau einer Lfz-Halle mit Dockplätzen für Korrosionskontrolle, Lfz-Lackierung und Oberflächenbearbeitung sowie Tankinstandsetzung und Wäsche,
• Neubau eines firmeneigenen Lagers auf der Land-/ Luftgrenze mit Warenschleuse,
• Neubau einer Lfz-Durchfahrhalle für zehn Luftfahrzeuge mit Anbindung an bestehende Flugbetriebsflächen,
• Neubau einer Umzäunung F-35 Campus und Überwachung,
• Anpassung und Ergänzung der Flugbetriebsflächen im F-35 Campus,
• Neubau von Verkehrswegen zum Anschluss und im neu zu errichtenden Bereich,
• Neubau einer Kompensierfläche außerhalb F-35 Campus im Süden der Liegenschaft,
• Erschließung des F-35 Campus mit allen erforderlichen Medien ab Liegenschaftsmedienpunkten,
• Rückbau nicht mehr benötigter Infrastruktur für die Baufeldfreimachung.
Die Generalplanerleistungen betreffen insbesondere die folgenden Leistungsbilder nach der HOAI: Objektplanung § 34, Freianlagenplanung § 39, Ingenieurbauwerke § 43, Verkehrsanlagen § 47, Tragwerksplanung § 51 und Technische Ausrüstung § 55. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Die zu erstellenden Planungsunterlagen sind sowohl auf englischer als auch auf deutscher Sprache und in zwei Maßeinheiten (metrisch und imperial) einzureichen.
Der Auftragnehmer und betroffene Mitarbeiter, die mit eingestuften Inhalten befasst werden könnten, müssen im Besitz einer erfolgreich abgeschlossenen Ü2-Prüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (SÜG) sein.
Eine Besonderheit der Beschaffung liegt darin, dass das Luftfahrzeug F-35A im Rahmen des US-Export Verfahrens „Foreign Military Sale“ (FMS) beschafft wird. Voraussetzung für die Stationierung und die Nutzung des Waffensystems ist die Einhaltung der durch den amerikanischen Hersteller Lockheed Martin vorgegebenen Rahmenparameter, bestehend aus einem Genehmigungsprozess (sog. Design-Reviews der Ebenen 35%, 65% und 95%) der Bauplanungen. Der einhergehende zeitliche Aufwand ist in der Projektplanung zu berücksichtigen und bedingt einen zwingend einzuhaltenden Zeitplan. An den Design Reviews darf nur ein Planungsbüro teilnehmen, das über ein US-amerikanische Export-Zulassungsverfahren, wie z.B. abgeschlossenes Technical Assistance Agreement (TAA) verfügt. Die Bereitschaft zur Unterzeichnung des TAA oder gleichartigen Dokumentes ist bereits mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird insbesondere im Hinblick auf die enge Gesamtterminplanung zur Realisierung des Projektes und den Auflagen aus dem FMS die Erfahrung mit der Planung im Zusammenhang mit Infrastruktur für das Waffensystem F-35A berücksichtigt.
Der Auftragnehmer wird zu einer engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem gesondert durch den Auftraggeber zu beauftragenden Generalunternehmer verpflichtet sein. Bereits während des Planungsprozesses ist eine Abstimmung zwischen Generalplaner und Generalunternehmer ab der Lph 3 vorgesehen. Ziel ist die größtmögliche zeitliche Optimierung und Parallelschaltung der Planungsschritte mit dem ausführenden Generalunternehmer.
Die Maßnahme wird voraussichtlich im Rahmen des NATO-Sicherheits-Investitionsprogrammes durchgeführt werden.
Angesichts des zwingend einzuhaltenden Fertigstellungstermin in November 2026 ist der folgende Zeitplan umzusetzen:
Zuschlag Generalplaner: Mai 2023
Leistungsbeginn Generalplaner: unmittelbar nach Zuschlagserteilung
Zuschlag Generalunternehmer: voraussichtlich Q1 2024
Fertigstellungstermin Gesamtmaßnahme: spätestens November 2026

Lose

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71311240 Dienstleistungen im Flughafenbau, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

II.6)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren und Vertragslaufzeit
Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren: 30.1.2023
II.7)Zusätzliche Angaben:
Diese Vorinformation dient nicht dazu, Fristverkürzung geltend zu machen. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Angaben zum allgemeinen Rechtsrahmen
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.1.2023

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