Objektplanung - Erweiterung Schulzentrum Hiltrup Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1144-23
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 245-708181)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung - Erweiterung Schulzentrum Hiltrup
Die Stadt Münster beabsichtigt eine Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup. Seit Jahren wachsende Schülerprognosezahlen, neue pädagogische Anforderungen und die Rückkehr der Gymnasien zu G9 haben dazu geführt, dass die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen und für die drei Schulzweige Immanuel-Kant-Gymnasium, Hauptschule Hiltrup und Johannes-Gutenberg-Realschule ausgebaut werden müssen. Da die erforderlichen Raumbedarfe der Schulen nicht vollständig im Gebäudebestand untergebracht werden können, sind bauliche Erweiterungen auf dem Schulgrundstück erforderlich.
Für die Deckung der Sportbedarfe soll auf dem Schulgrundstück neben der vorhandenen aufgeständerten Zweifachsporthalle an der Westfalenstraße eine zusätzliche Dreifachsporthalle errichtet werden. Die dort vorhandenen Stellplätze sind später wieder unter der neuen Sporthalle nachzuweisen und wiederherzustellen.
Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit der Schulerweiterung auch die Fassadensanierung der Johannes-Gutenberg-Realschule zu entwickeln. Die derzeit vorhandenen Waschbetonplatten, sowie deren Verankerungen sind teilweise abgängig.
Für den Standort soll ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble entwickelt werden, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel reagiert und den Gebäudebestand angemessen berücksichtigt.
Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume (Näheres siehe Abschnitt II.2.4).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.