Upgrade Conus Detektoren Referenznummer der Bekanntmachung: PO_4742177
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mpi-hd.mpg.de/mpi/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade Conus Detektoren
Upgrade Conus Detektoren Überarbeitung der Detektorkristalle, Einsatz von Elektronik basierend auf ASIC-
Technologie
Upgrade Conus Detektoren Überarbeitung der Detektorkristalle, Einsatz von Elektronik basierend auf ASIC-
Technologie
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Das CONUS Experiment zielt darauf ab, kohärente Neutrino-Kern-Streuung mit Hilfe von
Germanium Detektoren nahe einem Reaktorkern erstmals eindeutig nachzuweisen. Hierfür werden
Germanium Detektoren mit extrem niedrigen Untergrund-Zählraten und Energieschwellen im
Bereich von <200 eV benötigt.
Das Werk der Firma Mirion in Lingolsheim, Frankreich, ist der einzige Hersteller weltweit, der im
Stande ist, Germanium Detektoren mit ausreichend großen Massen und geringen Energieschwellen
zu produzieren. Darüberhinaus weist die Firma folgende einmalige Vorteile auf: Die Detektoren
werden in enger Zusammenarbeit mit dem MPIK überarbeitet. Dies sichert einen sauberen
Zusammenbau von Materialien mit geringer Eigenradioaktivität. Zudem können die Detektoren in
relativ kurzer Zeit (wenige Monate) umgerüstet werden, was es ermöglicht, konkurrenzfähig zu
vergleichbaren Experimenten weltweit zu bleiben.
Eine erfolgreiche Detektion der KNKS könnte weitere Messprogramme einleiten, etwa die Suche
nach sterilen Neutrinos mit Germanium Detektoren an Reaktoren. Aber auch gesellschaftsrelevante
Anwendungen wären denkbar, etwa Detektoren, die zum Nachweis nicht-erlaubter Entnahmen von
radioaktiven Abfallprodukten wie Plutonium aus Kernkraftanlagen dienen (non proliferation).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Upgrade Conus Detektoren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.canberra.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.