Windenergieerzeugungsanlagen Kreis Olpe Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenwasser.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenwasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Windenergieerzeugungsanlagen Kreis Olpe
Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Vollwartung von bis zu sechs Windenergieerzeugungsanlagen im Kreis Olpe. Die Anlagen haben dem Stand der Technik zu entsprechen und insbesondere die Anforderungen einschlägiger EU-Normen erfüllen. Die Vollwartung soll für eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren angeboten werden. Das Genehmigungsverfahren soll Ende 2023 beginnen. Die artenschutzrechtlichen Kartierungen sind größtenteils abgeschlossen. Außerdem wurde am Standort eine Windmessung mit einem LiDAR über zwölf Monate durchgeführt. Für den Netzanschluss plant der AG ein eigenes Umspannwerk am 110 kV Netz des Netzbetreibers.
Der angebotene Leistungsumfang hat neben der Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Vollwartung auf jeden Fall die nachfolgenden Bestandteile zu beinhalten:
- Fundament mit und ohne Auftrieb
- Universelle BNK-Schnittstelle
- Schalloptimierte Betriebsweise
- Schattenwurfabschaltautomatik
- Fledermausmodul zur Umsetzung der Abschaltungen
- Brandmelde- und Feuerlöschsystem
- Auslegungslebensdauer
- Eissensor mit automatischen Wiederanlauf
Stadt Olpe 57462 Olpe Die Windenergieerzeugungsanlagen sollen auf dem Gebiet der Städte Olpe und Drolshagen sowie der Gemeinde Wenden errichtet werden., Stadt Drolshagen 57489 Drolshagen, Gemeinde Wenden 57482 Wenden
Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Vollwartung von bis zu sechs Windenergieerzeugungsanlagen im Kreis Olpe. Die Anlagen haben dem Stand der Technik zu entsprechen und insbesondere die Anforderungen einschlägiger EU-Normen erfüllen. Die Vollwartung soll für eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren angeboten werden. Das Genehmigungsverfahren soll Ende 2023 beginnen. Die artenschutzrechtlichen Kartierungen sind größtenteils abgeschlossen. Außerdem wurde am Standort eine Windmessung mit einem LiDAR über zwölf Monate durchgeführt. Für den Netzanschluss plant der AG ein eigenes Umspannwerk am 110 kV Netz des Netzbetreibers.
Der angebotene Leistungsumfang hat neben der Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Vollwartung auf jeden Fall die nachfolgenden Bestandteile zu beinhalten:
- Fundament mit und ohne Auftrieb
- Universelle BNK-Schnittstelle
- Schalloptimierte Betriebsweise
- Schattenwurfabschaltautomatik
- Fledermausmodul zur Umsetzung der Abschaltungen
- Brandmelde- und Feuerlöschsystem
- Auslegungslebensdauer
- Eissensor mit automatischen Wiederanlauf
Der Auftrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass
- die BImSchG-Genehmigung rechtskräftig erteilt wird und nicht mit Auflagen verbunden ist, die einen wirtschaftlichen Betrieb der WEA nicht zulassen,
- eine Finanzierungszusage der finanzierenden Bank vorliegt
- eine Anschlusszusage vom Netzbetreiber vorliegt
- ein Zuschlag für die EEG-Vergütung erzielt wird
1. Angabe über die Anzahl der in den Jahren 2019, 2020 und 2021 errichteten und in Betrieb genommenen Windparks an Land, die jeweils mindestens 6 Windenergieanlagen umfassen.
2. Angaben der in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in Deutschland an Land errichteten und in Betrieb genommenen Windenergieanlagen.
3. Angabe der in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in Deutschland an Land installierten Leistung in Megawatt (MW).
4. Anzahl der in der präventiven und korrektiven Instandhaltung in Deutschland eingesetzten Mitarbeiter zum 31. Dezember 2021.
Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB, kein fakultative Ausschlussgrund gem. § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Nr. 1 Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nr. 2 Umsatz des Unternehmens in Deutschland jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Nr. 3 Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 10 Millionen Euro je Schadensfall und 20 Millionen Euro insgesamt.
Nr. 3 Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 10 Millionen Euro je Schadensfall und 20 Millionen Euro insgesamt.
Nr. 1 Eigenerklärung, dass im Zeitraum 2019 - 2021 mindestens 1 Windpark an Land, bestehend aus mindestens 6 Windenergieanlagen, errichtet wurde.
Nr. 2 Eigenerklärung über die Anzahl der in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in Deutschland an Land errichteten und in Betrieb genommenen Windenergieanlagen
Nr. 3 Eigenerklärung über die in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in Deutschland an Land installierte Leistung in MW
Nr. 4 Anzahl der in der präventiven und korrektiven Instandhaltung in Deutschland eingesetzten Mitarbeiter zum 31. Dezember 2021
Nr. 1 Eigenerklärung, dass im Zeitraum 2019 - 2021 mindestens 1 Windpark an Land, bestehend aus mindestens 6 Windenergieanlagen, errichtet wurde.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (§ 122 Abs. 2 GWB, §§ 45 ff. SektVO) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) der EU-Bekanntmachung erfüllen und für die keine der Ausschlussgründe (§122 Abs. 1 i. V. m. §§ 123, 124 GWB) vorliegen, werden 5 Bewerber vom Auftraggeber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 42 Abs. 1 S. 2 SektVo).
Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl (mehr als 5) an formell und materiell geeigneten Bewerbern vorhanden ist, für die ebenfalls keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der vorgenannten Auswahlkriterien.
Die Gesamtpunktzahl (GP), welche für die Auswahlentscheidung relevant ist, ergibt sich aus der Gesamtsumme, der je Anforderung erreichten Punktzahlen. Es sind maximal 80 Punkte erreichbar. Die 5 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, das sind die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl (GP). Bei Punktgleichstand der letztplatzierten Bewerber, werden alle gleichplatzierten Bewerber und damit mehr als 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für die Details wird auf das Dokument Vordrucke Teilnahmewettbewerb verwiesen.
- Anzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft
- Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft)
Bezüglich der Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDKDE20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de