Lieferung von IT Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-160-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von IT Zubehör
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt federführend für die nachfolgend genannten Rundfunkanstalten bzw. Gemeinschaftseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Zubehör mit Abnahmeverpflichtung mit einem Partner abzuschließen.
Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich folgende Rundfunkanstalten bzw. Gemeinschaftseinrichtungen (nachfolgend "Bezugsberechtigte") zusammengeschlossen:
? ARD/ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (BS)
? Arte TV
? Bayerische Rundfunk (BR)
? Deutsche Welle (DW)
? Hessischer Rundfunk (HR)
? Radio Bremen (RB), Bremedia Produktion GmbH
? Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
? Südwestrundfunk (SWR)
? Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll 36 Monate betragen, beginnend ab voraussichtlich dem 01.01.2023, wobei dem WDR das einmalige Recht eingeräumt wird, die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt somit höchstens 48 Monate. Die Ausübung der Option wird der WDR dem Partner der Rahmenvereinbarung rechtzeitig mitteilen.
Bezugsberechtigt sind die oben genannten Gemeinschaftseinrichtungen und Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt.
Die Leistung umfasst die Bestellannahme über drei Wege (per E-Mail, Web Katalog, und externe Kataloganbindung an die Beschaffungsplattform) sowie die Lieferung der bestellten Ware an den anfordernden Bereich.
Die Bezugsberechtigten verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zum Abruf von IT-Zubehör in Summe von 236 TEUR p.a. Insgesamt gehen die Bezugsberechtigten von einem jährlichen Abrufvolumen in Höhe von 1,4 Mio EUR aus, wobei für diese Summe keine Abnahmeverpflichtung besteht.
Infolge der branchentypisch kurzen Produktlebenszyklen von IT-Zubehörartikeln und auch kurzfristigen, einmaligen produktionsspezifischen Anforderungen der Fernseh- und Hörfunkbereiche werden sich ein Anteil der Bestellungen auf verschiedenartige Artikel beziehen, welche sich nicht im Beispielwarenkorb wiederfinden, sich aber auf das komplette Sortiment des Anbieters beziehen können. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Artikel der ECLASS-Kategorie 19 (Informations-, Kommunikations-, und Medientechnik). Es ist daher wichtig, dass der
Bieter außerhalb des definierten Beispielwarenkorbes auf möglichst viele Artikel der entsprechenden Produktarten Zugriff hat und diese flexibel und kurzfristig liefern kann.
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt federführend für die nachfolgend genannten Rundfunkanstalten bzw. Gemeinschaftseinrichtungen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Zubehör mit Abnahmeverpflichtung mit einem Partner abzuschließen.
Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich folgende Rundfunkanstalten bzw. Gemeinschaftseinrichtungen (nachfolgend "Bezugsberechtigte") zusammengeschlossen:
? ARD/ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (BS)
? Arte TV
? Bayerische Rundfunk (BR)
? Deutsche Welle (DW)
? Hessischer Rundfunk (HR)
? Radio Bremen (RB), Bremedia Produktion GmbH
? Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
? Südwestrundfunk (SWR)
? Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll 36 Monate betragen, beginnend ab voraussichtlich dem 01.01.2023, wobei dem WDR das einmalige Recht eingeräumt wird, die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt somit höchstens 48 Monate. Die Ausübung der Option wird der WDR dem Partner der Rahmenvereinbarung rechtzeitig mitteilen.
Bezugsberechtigt sind die oben genannten Gemeinschaftseinrichtungen und Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt.
Die Leistung umfasst die Bestellannahme über drei Wege (per E-Mail, Web Katalog, und externe Kataloganbindung an die Beschaffungsplattform) sowie die Lieferung der bestellten Ware an den anfordernden Bereich.
Die Bezugsberechtigten verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zum Abruf von IT-Zubehör in Summe von 236 TEUR p.a. Insgesamt gehen die Bezugsberechtigten von einem jährlichen Abrufvolumen in Höhe von 1,4 Mio EUR aus, wobei für diese Summe keine Abnahmeverpflichtung besteht.
Infolge der branchentypisch kurzen Produktlebenszyklen von IT-Zubehörartikeln und auch kurzfristigen, einmaligen produktionsspezifischen Anforderungen der Fernseh- und Hörfunkbereiche werden sich ein Anteil der Bestellungen auf verschiedenartige Artikel beziehen, welche sich nicht im Beispielwarenkorb wiederfinden, sich aber auf das komplette Sortiment des Anbieters beziehen können. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Artikel der ECLASS-Kategorie 19 (Informations-, Kommunikations-, und Medientechnik). Es ist daher wichtig, dass der
Bieter außerhalb des definierten Beispielwarenkorbes auf möglichst viele Artikel der entsprechenden Produktarten Zugriff hat und diese flexibel und kurzfristig liefern kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von IT Zubehör
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6099
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland