Interimsvergabe der Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die Landgerichtsbezirke Bochum, Essen und Hagen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E - 6. 671 Sdh.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olg-hamm.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvergabe der Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die Landgerichtsbezirke Bochum, Essen und Hagen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt aufgrund der am 20.12.2022 für den 23.12.2022 angekündigten Geschäftsaufgabe des bisherigen Postdienstleisters als Rahmenvertrag die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unabdingbare Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die in den Landgerichtsbezirken Bochum, Essen und Hagen gelegenen Justizbehörden ab dem 27.12.2022.
Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer/in.
Justizbehörden in den Landgerichtsbezirken Bochum, Essen und Hagen
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt aufgrund der Geschäftsaufgabe des bisherigen Postdienstleisters als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die in den Landgerichtsbezirken Bochum, Essen und Hagen gelegenen Justizbehörden ab dem 27.12.2022.
Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer und insbesondere auch die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.
Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten:
I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm,
bis 20 g
II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g
III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g
IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g
V) Einschreiben:
Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden.
a) Einwurf-Einschreiben:
Die absendende Dienststelle erhält einen Einlieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer.
b) Übergabe-Einschreiben
Die absendende Dienststelle kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen.
c) Einschreiben mit Rückschein:
Die absendende Dienststelle erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Am 20.12.2022 kündigte der bisherige Postdienstleister überraschend die Geschäftsaufgabe zum 23.12.2022 an. Eine durchgehende Zustellung der Gerichtspost ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der rechtsstattlichen Aufgabe der Justiz unersetzbar. Zahlreiche Verfahrensordnungen sehen eine Zustellung oder andere Formen der förmlichen Bekanntgabe von Schriftstücken vor. Elektronische Ersatzwege stehen nur für professionelle Einreicher zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund ist die weitere Bearbeitung und Zustellung der Gerichtspost nach dem 23.12.2022, konkret ab dem 27.12.2022 zwingend zu gewährleisten. Aufgrund der vorstehend beschriebenen äußerst dringlichen und zwingenden Gründe können die in § 14 Abs. 4 Nr. 3 VGV genannten Mindestfristen nicht eingehalten werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen in den Landgerichtsbezirken Bochum, Essen und Hagen gelegenen Justizbehörden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDSDK5W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages, dessen Abschluss hiermit bekannt gemacht wird, kann nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland