Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Trennvorhang Referenznummer der Bekanntmachung: 122b-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Trennvorhang
Maßnahmenbeschreibung Neubau 2-fach Sporthalle
Beschreibung des Objektes:
Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein massiv errichtetes, 1-geschossiges, nicht unterkellertes Gebäude. Das Obergeschoss in nordöstlicher Richtung ist lediglich für die Technik des Gebäudes vorgesehen. Im südlichen Teil des Gebäudes wird ein Erschließungsweg mit Lehrerbereichen sowie sanitären Anlagen vorgesehen. Auf der gegenüberliegenden Nordseite des Gebäudes werden die für Sporthallen üblichen Umkleidebereiche sowie sanitäre Anlagen eingerichtet. Im nordöstlichen Teil befindet sich ein Eckfoyer mit angeschlossenem kleinen Küchenbereich. Der Hallenraum kann durch einen Trennvorhang geteilt werden. Auf der Nordseite des Gebäudes befindet sich mittig das Foyer zur Erschließung der Sporthalle und die Verteilung innerhalb des Gebäudes. Im nördlichen Bereich befinden sich die üblichen Umkleiden mit Nassbereichen sowie die öffentlichen sanitäre Anlagen. Im nordöstlichen Teil befindet sich ein Eckfoyer mit
angeschlossenem kleinen Küchenbereich. Der Hallenraum verfügt über eine Tribünenanlage und das Spielfeld kann durch einen Trennvorhang in 2 Hallenbereiche geteilt werden. Im südlichen Teil des Gebäudes befinden sich die Geräteräume und die Lehrerbereiche welche über eine zusätzliche Zuwegung vom Süden erschlossen werden können. Die Sporthalle wird in der Haupttragkonstruktion massiv (Stahlbeton/Mauerwerk) errichtet. Die nichttragenden Innenwände bestehen aus Trockenbau. Teilbereiche des Hallenraumes sowie auch dessen Dachtragwerk werden als Stahlkonstruktion mit aufliegendem Trapezblech ausgeführt. Die niedrigeren Anbauten erhalten ein massives Stahlbetondach, wobei der Bereich über den Umkleiden und den öffentlichen sanitärbereichen zum Teil, aufgrund der Spannweiten, mit Spannbetonhohldielen hergestellt werden. Das Foyer erhält ein Oberlicht. Das Dach der Halle wird zudem mit einer PV-Anlage ausgestattet. Die Außenwände werden im unteren Bereich mit einer Klinkerfassade verkleidet. Der obere Teil erhält eine Profilbauglas-Fassade, welche mit transluzenter Glasfaserwolle gefüllt wird und für eine gleichmäßige Belichtung der Halle sorgt. Die Nebenbereiche werden über Fensterbänder belichtet und das Eckfoyer erhält eine großzügige Pfosten-Riegel-Fassade.
Das Grundstück befindet sich im Westen von Werl. Es liegt im Sportpark Werl, unmittelbar angrenzend befindet sich das Buchgeisterstadion, das Werler Hallenbad, der Bahndamm der Bundesbahn und der Salzbach Das Grundstück ist über eine Zuwegung über die Straße Höppe verkehrlich erschlossen, sowie fußläufig durch den Tunnel unter dem Bahndamm. Das Gebäude wir als Schul- und Vereinssporthalle mit Tribüne für ca. 199 Besuchern genutzt.
Mengenangaben:
Trennvorhang
1 Stck. Doppelschaliger Trennvorhang nach DIN 18032, Teil 4
Wallfahrtsstadt Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23 59457 Werl Das Grundstück befindet sich im Westen von Werl. Es liegt im Sportpark Werl, unmittelbar angrenzend befindet sich das Buchgeisterstadion, das Werler Hallenbad, der Bahndamm der Bundesbahn und der Salzbach Das Grundstück ist über eine Zuwegung über die Straße Höppe verkehrlich erschlossen, sowie fußläufig durch den Tunnel unter dem Bahndamm.
Maßnahmenbeschreibung Neubau 2-fach Sporthalle
Beschreibung des Objektes:
Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein massiv errichtetes, 1-geschossiges, nicht unterkellertes Gebäude. Das Obergeschoss in nordöstlicher Richtung ist lediglich für die Technik des Gebäudes vorgesehen. Im südlichen Teil des Gebäudes wird ein Erschließungsweg mit Lehrerbereichen sowie sanitären Anlagen vorgesehen. Auf der gegenüberliegenden Nordseite des Gebäudes werden die für Sporthallen üblichen Umkleidebereiche sowie sanitäre Anlagen eingerichtet. Im nordöstlichen Teil befindet sich ein Eckfoyer mit angeschlossenem kleinen Küchenbereich. Der Hallenraum kann durch einen Trennvorhang geteilt werden. Auf der Nordseite des Gebäudes befindet sich mittig das Foyer zur Erschließung der Sporthalle und die Verteilung innerhalb des Gebäudes. Im nördlichen Bereich befinden sich die üblichen Umkleiden mit Nassbereichen sowie die öffentlichen sanitäre Anlagen. Im nordöstlichen Teil befindet sich ein Eckfoyer mit
angeschlossenem kleinen Küchenbereich. Der Hallenraum verfügt über eine Tribünenanlage und das Spielfeld kann durch einen Trennvorhang in 2 Hallenbereiche geteilt werden. Im südlichen Teil des Gebäudes befinden sich die Geräteräume und die Lehrerbereiche welche über eine zusätzliche Zuwegung vom Süden erschlossen werden können. Die Sporthalle wird in der Haupttragkonstruktion massiv (Stahlbeton/Mauerwerk) errichtet. Die nichttragenden Innenwände bestehen aus Trockenbau. Teilbereiche des Hallenraumes sowie auch dessen Dachtragwerk werden als Stahlkonstruktion mit aufliegendem Trapezblech ausgeführt. Die niedrigeren Anbauten erhalten ein massives Stahlbetondach, wobei der Bereich über den Umkleiden und den öffentlichen sanitärbereichen zum Teil, aufgrund der Spannweiten, mit Spannbetonhohldielen hergestellt werden. Das Foyer erhält ein Oberlicht. Das Dach der Halle wird zudem mit einer PV-Anlage ausgestattet. Die Außenwände werden im unteren Bereich mit einer Klinkerfassade verkleidet. Der obere Teil erhält eine Profilbauglas-Fassade, welche mit transluzenter Glasfaserwolle gefüllt wird und für eine gleichmäßige Belichtung der Halle sorgt. Die Nebenbereiche werden über Fensterbänder belichtet und das Eckfoyer erhält eine großzügige Pfosten-Riegel-Fassade.
Das Grundstück befindet sich im Westen von Werl. Es liegt im Sportpark Werl, unmittelbar angrenzend befindet sich das Buchgeisterstadion, das Werler Hallenbad, der Bahndamm der Bundesbahn und der Salzbach Das Grundstück ist über eine Zuwegung über die Straße Höppe verkehrlich erschlossen, sowie fußläufig durch den Tunnel unter dem Bahndamm. Das Gebäude wir als Schul- und Vereinssporthalle mit Tribüne für ca. 199 Besuchern genutzt.
Mengenangaben:
Trennvorhang
1 Stck. Doppelschaliger Trennvorhang nach DIN 18032, Teil 4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur vorhandenen Eignung vorzulegen.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis seines Sitzes oder Wohnsitzes),
- aktueller Handeslsregisterauszug,
- gültige Gewerbeanmeldung
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
Ebenfalls behält sich der Bauherr vor, Erklärungen ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen, abzufordern.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur vorhandenen Eignung vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
- Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils mit gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- aktueller Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung, Deckungssumme mindestens für Haftpflichtschäden 1.000.000 EUR und für Personenschäden 2.000.000 EUR. In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Die Versicherung ist im Falle der Auftragserteilung über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten und bei Nachfrage des Auftraggebers ist diesem ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur vorhandenen Eignung vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste)
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
s. Vergabeunterlagen
Umlagen Bauwesenversicherung:
Die Kosten für die Bauwesenversicherung werden in Höhe von insgesamt 0,3 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall 250 Euro.
Umlagen Baustrom/Bauwasser:
Die Kosten für den Verbrauch sowie für Zähler für Baustrom- und Wasser werden in Höhe von insgesamt je 0,4 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt.
Sicherheitseinbehalt:
- Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Liegt die Auftragssumme unter 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer, behält sich der Auftraggeber vor, bei Abschlagszahlungen einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von bis zu 10 % der auszuzahlenden Summe einzubehalten.
Zu beachten sind:
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
- Besondere Vertragsbedingungen
- Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Die Submission ist nicht öffentlich. Teilnehmer sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen sind zugelassen bis zum 31.01.2023!
- Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die Urkalkulation und die Produktdatenblätter benannter Fabrikate vorzulegen.
- Wertungskriterium ist zu 100 % der Preis
- Bieteranfragen und weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRB9T3K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.