Sanierung Kreishaus Minden - Fachplanung Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 021 2023 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kreishaus Minden - Fachplanung Brandschutz
Das Kreishaus Minden ist brandschutztechnisch umfassend zu sanieren.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Kreishaus Minden ist brandschutztechnisch umfassend zu sanieren. Das Hauptverwaltungsgebäude des Kreises Minden-Lübbecke wurde von 1971-1975 errichtet. Es besteht aus drei miteinander verbundenen Gebäuden (Gebäude A, B und C) mit einer BGF von 25.000m². Genutzt wird das Kreishaus überwiegend als Büro- und Verwaltungsgebäude. In dem Gebäude A befinden sich darüber hinaus noch Sitzungssäle und in Gebäude C medizinische Arbeits- und Untersuchungsräume. Es liegen u. a. eine brandschutztechnische Statuserhebung und ein Brandschutz(vor)konzept vom 08.10.2019 vor, welches als Grundlage in Teilen herangezogen werden kann.
Neben der umfassenden brandschutztechnischen Sanierung des Gebäudekomplexes, sollen In-standsetzungsarbeiten mit ausgeführt werden und ein Innenraumkonzept für moderne Arbeits- und Aufenthaltsbereiche erarbeitet und umgesetzt werden. Hierdurch ergeben sich u.a. Raumnutzungsänderungen, die im Brandschutzkonzept berücksichtigt werden müssen. Die Sanierung soll abschnittsweise im laufenden Betrieb erfolgen.
In diesem Verfahren wird die Fachplanung Brandschutz ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird
- Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft gelten für den Auftrag nur als geeignet, wenn von ihm/von ihr in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags ein Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren von mehr als 500.000 EUR in Summe erwirtschaftet wurde.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und 2 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssummen müssen für mehrere Verstöße während eines Versicherungsjahres mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Mängel am Bauwerk müssen ausdrücklich mitversichert sein. Sollte eine Haftpflichtversicherung in dieser Höhe noch nicht bestehen, haben Bieter ihrem Angebot eine schriftliche Erklärung eines Versicherers beizufügen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o.g. Mindestdeckungssummen zu versichern. Bietergemeinschaften haben den Nachweis für die Bietergemeinschaft zu erbringen.
- Eigenerklärung über eine Referenz über Sanierungs-/Modernisierungsprojekte mit Planungsanforderungen, die hinsichtlich der Fachplanung Brandschutz mit der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind.
- Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und der Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019 bis 2022.
- Die Referenz muss mindestens die Leistungsphasen 2-4 i.S.v. AHO-Heft Nr. 17 umfassen. Die Leistungsphase 4 muss in den letzten fünf Jahren, gerechnet ab Absendung der Auftragsbekanntmachung an das EU- Amtsblatt, abgeschlossen worden sein.
- Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 3 Mitarbeiter beschäftigten, die über ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur/Master/Bachelor der Fachrichtung Bauingenieurwesen/Architektur verfügen.
- Der Hauptbearbeiter der Fachplanung Brandschutz muss die Qualifikation als Architekt/Ingenieur o. vgl. gemäß § 75 VgV vorweisen können. Außerdem gelten die Regelungen gemäß §54 BauO NRW sowie §58 VV BauO NRW.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung von Bau- und Dienstleistungsaufträgen zur Einhaltung von Mindest- und Tariflohnverpflichtungen nach Bundesgesetzen sowie nach dem TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.