Unterstützungsleistung für das Software Asset Management (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 23-1204400275
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistung für das Software Asset Management (2 Lose)
Unterstützungsleistung für das Software Asset Management
Analyse, Design, Dokumentation und Optimierung der Prozesse im Software Asset Management
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf Die Leistungen aus den Rahmenverträgen sind sowohl an den Standorten von IT.NRW als auch bei anderen Dienststellen des Landes NRW zu erbringen, die von IT.NRW im Rahmen der Tätigkeit als zentraler IT-Dienstleister des Landes betreut werden.
- Analyse, Design, Dokumentation und Optimierung der Prozesse im Software Asset Management, inkl. Entwicklung von Rollenkonzepten
- Beratung/Unterstützung bei der Etablierung dieser Prozesse und Konzepte
- Inventarisierung und Bestandsermittlung vorhandener Software-Lizenzen
- Unterstützung bei der Verteilung von Nutzungsrechten im Land (inkl. des so-genannten "Lizenzpoolings")
- Unterstützung beim Rollout des License Managements as a Service (LaaS) für die Landesverwaltung
- Beratung und Unterstützung beim Aufbau des Software-Portfoliomanagements und des Software-Lifecycle-Managements
Beratung zur Handhabung und zum Einsatz diverser SAM-Tools
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf Die Leistungen aus den Rahmenverträgen sind sowohl an den Standorten von IT.NRW als auch bei anderen Dienststellen des Landes NRW zu erbringen, die von IT.NRW im Rahmen der Tätigkeit als zentraler IT-Dienstleister des Landes betreut werden.
Beratung zur Handhabung und zum Einsatz der eingesetzten SAM-Tools Spider, Flexera Flexnet Manager für SAP Application und Flexera Data Platform, sowie Unterstützung auf operativer Ebene, inklusive Customizing dieser Tools.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Anbieter muss seit mindestens drei Jahren kontinuierlich Beratungsleistungen im Bereich Software Asset Management (SAM) und Lizenzmanagement am Markt erbringen.
Der Anbieter muss seit mindestens drei Jahren kontinuierlich Beratungsleistungen im Bereich IT-Servicemanagement am Markt erbringen.
Der Anbieter befindet sich in keiner Partnerschaft mit einem Softwarehersteller, bei der finanzielle Interessen des Herstellers oder des Auftragnehmers mit denen von IT.NRW kollidieren, wie es z.B. der Fall wäre, wenn der Auftragnehmer regelmäßig für den Hersteller Audits durchführt oder Software bzw. Wartungsdienstleistungen vertreibt. Die Beratungsleistung muss objektiv, produktneutral und herstellerunabhängig erbracht werden.
Der Anbieter muss nach BSI IT-Grundschutz zertifiziert sein.
Der Anbieter muss für jede beschriebene Leistung 2 Mitarbeitende anbieten. Alle Profile müssen die in der Profilmatrix angegebenen Mindestanforderungen erfüllen.
Der Anbieter muss für die Erbringung der beschriebenen Leistung Mitarbeitende einsetzen, welche die deutsche und englische Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben, deren Projekte innerhalb der letzten drei Jahre abschließend durchgeführt wurden. Davon muss mindestens eine Referenz mit einem Öffentlichen Auftraggeber genannt werden. Der Auftragnehmer soll in den jeweils referenzierten Projekten die Erfahrungen auf dem Gebiet der Einführung eines Software Asset Managements (SAM) darlegen.
Bei den referenzierten Projekten muss der Anbieter belegen, dass komplexere SAM-Projekte (Mindestumfang 20 Personentage) innerhalb der letzten 3 Jahre durchgeführt wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Höchstgrenze für Abrufe aus den Rahmenverträgen beträgt 1.200 Personentage pro Los (Höchstmenge).
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDK5N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.