EX-ANTE Veröffentlichung Herzkatheranlage Bruchsal Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-004-SE-VV
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rkh-gesundheit.de
Abschnitt II: Gegenstand
EX-ANTE Veröffentlichung Herzkatheranlage Bruchsal
Erweiterungsbeschaffung einer zweiten Herzkatheteranlage in der RKH Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal mit Direktvergabe an die Firma Siemens Healthcare GmbH Deutschland
RKH Fürst-Stirum-Klinik Gutleutstr. 1-14 76646 Bruchsal
Es soll eine Herzkatheteranlage des Typs Artis zee ceiling der Firma Siemens beschafft werden. Es handelt sich um eine Geräteaufstockung und Ergänzung der bestehenden Siemens-Herzkatheteranlage 1 in der RKH Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal.
Gemäß § 14 Abs. 4 Zi. 5 VgV soll der Auftrag einer zusätzlichen Anlage an die Siemens Healtcare GmbH vergeben werden, da ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Zwei Anlagen eines Herstellers dienen der Vermeidung von Bedienfehlern aufgrund einer einheitlichen Benutzeroberfläche, dies erhöht die Patientensicherheit. IT-Schnittstellen sind bereits vorhanden, Wartung und Zubehör kommen aus einer Hand. Es wird keine zusätzliche Post-Processing-Workstation benötigt.
Der Auftrag soll am 24.01.2023 an die Firma
Siemens Healthcare GmbH
Henkestr. 127
91052 Erlangen
vergeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 7 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rechtsbehelfe sind zu richten an:
RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH
Zentrale Vergabekoordination & Sonderprojekte
Posilipostr. 4
71640 Ludwigburg
Email: [gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCS60E5